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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

wir haben ein kleines Problem mit unserem Vermieter. Dieser möchte unser Kaltmiete um 50,- EUR erhöhen, aktuell sind es 400,- EUR/Monat ... Also wäre dies eine Erhöhung von 12,5% nach 6 Monaten Mietdauer!
Grund für die Erhöhung soll sein, das wir einen zusätzlichen Mitbewohner in der Wohnung haben. Laut Mietvertrag sind wir 3 eingetrage Mieter, nach 2 Monaten in der Wohnung ist noch der Freund einer Mitmieterin mit eingezogen.

Wie haben dem Vermieter angeboten, die 4 Person mit den Mietvertrag aufzunehmen. Nun möchte der Vermieter für diese zusätzliche Person 50,- EUR mehr Kaltmiete + 33,- EUR Betriebskosten (was wir noch verstehen können), aber nit die Erhöhung der Kaltmiete... Begründung des Vermieters... die 4 Person wie ein Mieter ein und ausgeht in der Wohnung und dadurch mehr Abnutzung der Wohnung besteht.

Ist dies rechtens? Unserer Meinung nicht.

Besten Dank schon mal für Eure Antworten

1 Kommentar zu „Mieterhöhung durch zusätzlichen Mitbewohner, rechtens?”

Der_Mario Experte!

Nach aktueller BGH-Rechtsprechung hättet Ihr den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen müssen! Allerdings muss der Vermieter dem Partner-Nachzug in der Regel erlauben, andernfalls kann der Mieter auf Erlaubniserteilung klagen. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn die Wohnung durch die Mitbenutzung überbelegt wird oder sonstige wichtige Gründe vorliegen. (BGH, Az.: VIII ZR 371/02)

Dass die zusätzliche Person in den Nebenkosten mit berücksichtigt wird, ist völlig ok.

Eine Mieterhöhung ist erst nach der Jahressperrfrist zulässig, also mindestens 1 Jahr nach Einzug bzw. der letzten Mieterhöhung. Eine Mieterhöhung mit dieser Begründung wäre m. E. aber auch unzulässig.

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