Der_Mario
Nach aktueller BGH-Rechtsprechung hättet Ihr den Vermieter vorher um Erlaubnis fragen müssen! Allerdings muss der Vermieter dem Partner-Nachzug in der Regel erlauben, andernfalls kann der Mieter auf Erlaubniserteilung klagen. Der Vermieter darf die Erlaubnis nur dann verweigern, wenn die Wohnung durch die Mitbenutzung überbelegt wird oder sonstige wichtige Gründe vorliegen. (BGH, Az.: VIII ZR 371/02)
Dass die zusätzliche Person in den Nebenkosten mit berücksichtigt wird, ist völlig ok.
Eine Mieterhöhung ist erst nach der Jahressperrfrist zulässig, also mindestens 1 Jahr nach Einzug bzw. der letzten Mieterhöhung. Eine Mieterhöhung mit dieser Begründung wäre m. E. aber auch unzulässig.