Susanne
Klar, der schriftliche Vertrag beginnt erst am 01.10.07, aber können wir aufgrund der mündlichen Zusagen noch was machen? In der Küche muss der Fußbodfen neu gemacht werden, die gesamte Wohnung ist in einem Katastrophalen Zustand.
[/quote:8a4f9]
Nein, da kannst Du gar nichts machen und zwar aus folgendem Grund: mit dem Vormieter besteht kein Vertragsverhälntis, das hast Du mit dem Vermieter. Der Vertrag beginnt ab 01.10., daher vorher kein Anspruch auf irgendwas.
Du hättest mit dem VM verhandeln müssen, z.B. dass vor Vertragsbeginn der Boden neu gekachelt wird etc.
Cassandra
Danke für die Antwort. Wie sieht es denn aus, wenn der Vormieter auch dem Vermieter gegenüber sagte er würde eher ausziehen? So ist es ja geschehen...
Cassandra
Susanne
Erst einmal muss man trennen zwischen "Wohnen" und "Mietvertrag". Wer einen Vertrag hat, muss nicht zwingend dort wohnen. Selbst wenn der Mieter vorher ausgezogen wäre, würde der Vertrag noch bis zum 30.09. 24:00 Uhr gelten.
Möglicherweise ist der VM nicht entgegengekommen, denn wenn er bereit gewesen wäre, die Wohnung vor Vertragsende zu übergeben, hätte er ja auch nicht bis Vertragsende Miete zahlen müssen. D.h. der VM hätte mit dem Mieter einen Aufhebungsvertrag machen müssen- hier geht es also nicht darum, früher auszuziehen, sondern die Wohnung früher als Vertragsende an den Vermieter zu übergeben. (da kann man ja dann auch verlangen, dass der VM mietmässig etwas entgegenkommt) Oder der Mieter hat einfach seine Planung geändert.
Jedenfalls hast Du gegenüber dem VM kein Recht auf eine Übergabe der Wohnung vor dem 01.10. und gegenüber dem Mieter auch nicht.
Es wäre etwas anderes gewesen, wenn das in Deinem Mietvertrag schriftlich vereinbart wäre. Denn man muss ja auch eine Vereinbarung darüber treffen was die Miete für den Zeitraum und die Nebenkosten angeht.
Cassandra
Danke für die Antwort...
ES GIBT ETWAS NEUES!!!!
Die Vermieterin hat sich eben nochmals die Kündigung von ihm angeschaut. Dort hat er ende August, rückdatiert auf ende Juli, geschrieben, dass er FRISTGERECHT zum 1. September kündigen würde. Es ist nicht fristgerecht, aber kann man jetzt irgendwas machen weil er eben zum 01. September gekündigt hat?
Susanne
Nein, das ist irrelevant!
1. Die Kündigung ist wirksam, auch wenn der Mieter sich mit Daten und Fristen offenbar "vertan" hat.
2. Bei offensichtlich falschen Daten zur Verringerung der Kündigungsfrist bestimmt sich der Beginn der Frist mit Eingang der Kündigung beim Vermieter. Die Kündigung muss nach BGB bis zum 4. Werktag eines Monats beim VM sein, damit dieser Monat noch zur KF gerechnet werden kann.
Demnach hätte er Ende Juli nur zum 31. Oktober kündigen können bzw. Ende August zum 30.11.
Die Kündigungsfrist von 3 Monaten ist einzuhalten. Der Fehler liegt ganz offensichtlich beim Vermieter, der keine Ahnung hat, denn in diesem Falle kann er mit Dir kaum einen Mietvertrag ab 01.10. abschließen.