Kasimo 25.05.2019 15:43
Im Sinne des §17 Bundesmeldegesetz (https://www.gesetze-im-internet.de/bmg/__17.html) spielt es für die Anmeldung keine Rolle, wo man einen Mietvertrag abgeschlossen hat, sondern maßgeblich ist, wann man in eine Wohnung eingezogen ist. Umgekehrt kommt es ja auch oft vor, dass man wo einzieht, ohne einen Mietvertrag zu haben. Innerhalb von 2 Wochen ab Dem Einzug muss man sich anmelden.
Allerdings werden Sie sich sicherlich oft bei ihrem Partner aufhalten. Wenn das Ganze wie Besuche zu bewerten ist, wäre es kein Problem. Aber wenn man sich so in einer Wohnung einrichtet, dass man sagen muss, man wohnt dort quasi auch mit, wäre ein Zweitwohnsitz anzumelden. Man kann es also nicht allgemein beantworten, es hängt davon ab, wie es sich im Einzelfall gestaltet.