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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Ich hab da mal ein Problem!
Ich habe 10 Monate zur Miete bei einem Ehepaar im Dachgeschoss gewohnt. Dieses umfasste 1 Zimmer, Küche, Bad (ca. 42qm)! Um in meine Wohnung zu kommen, musste ich durch den Wohnbereich meiner Vermieter durchgehen bzw. das Treppenhaus in deren Wohnbereich benutzen.

In meinem Mietvertrag ist eine monatliche Vorauszahlung von 50€ für Heizung und Warmwasser, sowie 25€ für die restlichen Betriebskosten gem. Anlage 3 zu §27/I Zweite Abrechnungsverordnung vereinbart.

Eigene Wasser oder Stromzähler waren in der Wohnung nicht vorhanden, da es der Vermieter als zu teuer befand, diese einbauen zu lassen und "man sich garantiert so einigen würde." Nach einem halben Jahr habe ich eine "Rechnung" von meinem Vermieter erhalten, in der ich für jedes Monat 76,50 Euro nachzahlen soll. Ich sprach die Vermieter darauf an und sagte, dass ich mit der Forderung nich einverstanden bin. Ab diesem Zeitpunkt hörte ich nichts mehr in der Beziehung. Als ich dann nach insgesamt 10 Monaten ausgezogen bin, hat mein Vermieter die angeblich ausstehenden 765.- Euro von meiner Kaution, die ich beim Einzug entrichtet habe, abgezogen.

Ist dass zulässig???
Mein Vermieter hat zu keiner Zeit seine Vorderung durch irgendwelche Abrechnungen untermauert.
Ich denke, dass diese Nebenkosten von 151,50 Euro monatlich, für einen Single Haushalt, mit wenig elektronischen Geräten und einem Mieter, der täglich von 08.00 bis 20.00 Uhr in der Arbeit ist, total übertrieben sind!

Danke schon mal für die Antwort

Norbert
Stichwörter: nebenkostennachforderung

1 Kommentar zu „Nebenkostennachforderung”

Gast Experte!

Das klingt schon recht teuer. Ich würde mir vom Vermieter alle interessanten Belege zeigen lassen und die Umlageschlüssel erklären lassen. Vielleicht liegt ja auch nur ein Irrtum vor.

Die Kaution darf eigentlich maximal drei Kaltmieten betragen...

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