Rano
Wenn für solche Arbeiten keine schriftliche Einwilligungen der Gesellschaft vorliegen, müßt ihr wohl den vertraglich vereinbarten Zustand herstellen.
Gruß
Ralph
Susanne
Selbst wenn die Gesellschaft das schriftlich oder sonstwie bewilligt hat, hat das keinen Einfluss auf das Rückbaurecht des Vermieters.
Panthercham
leider gibt es keinen schriftlichen mietvertrag,
früher wurde alles mündlich bverhandelt, bzw. mündliche verträge haben auch gültigkeit.
mir wurde von einer bekannten erzählt, sie hatte das selbe problem, das sie davor weggekommen ist da es angeblich ein urteil dazu gab, das man nach 40 jahren keinerlei verpflichtung hat die wohnung wieder in den ursprung zurückzusetzten.
naja, ist relativ, hab gestern damit angefangen, ist aber schade.
lg
markus