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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

im Mietvertrag vurden vor 6 Jahren Betriebskostenpauschalen vereinbart, die aber nie angefallen sind. Ich habe 6 Jahre gezahlt und jetzt erst gemerkt, daß diese nicht in der jährlichen Betriebskostenabrechnung aufgetaucht sind und verrechnet wurden.
Meine Frage: Kann ich jetzt noch die zu Unrecht einkassierten Betriebskosten zurückfordern und kann ich das für die ganzen 6 Jahre noch zurückverlangen? Habe z. Zt. Belege für diese angeblichen Kosten angefordert, aber noch keine Antwort.

Danke für alle Antworten
lothi

1 Kommentar zu „6 Jahre zuviel Betriebskosten gezahlt - Rückforderung?”

Gast Experte!

Hallo Lothi,

wenn vor 6 Jahren tatsächlich "Betrienskostenpauschalen" vereinbart worden sind hast du keinen Anspruch auf eine Abrechnung und somit auch nicht auf einen Ausgleich. Pauschale meint hier einen festen Betrag, der nicht im Einzelnen aufzuschlüsseln ist. Typisch für eine Pauschale ist auch, dass bei Abweichungen hinsichtlich der tatsächlich entstandenen Kosten entweder der Mieter (im Falle eine Überzahlung) oder der Vermieter (falls mehr Kosten entstanden sein sollten) die Differenz zu tragen hat.

Falls du den Begriff "Pauschale" fälschlicherweise verwendet hast stellt sich die Situation natürlich anders dar.

Hier gelten sodann unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Abrechnungen, da teilweise altes Mietrecht und teilweise neues gilt. Noch komplexer wird die Situation, weil in dem jahrelangen Stillschweigen auch eine Art Anerkenntnis zu sehen sein könnte.

Mein Vorschlag: jedenfalls professionelle Hilfe (Anwalt oder Mieterverein) in Anspruch zu nehmen.

Josh

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