Gast
Hallo Lothi,
wenn vor 6 Jahren tatsächlich "Betrienskostenpauschalen" vereinbart worden sind hast du keinen Anspruch auf eine Abrechnung und somit auch nicht auf einen Ausgleich. Pauschale meint hier einen festen Betrag, der nicht im Einzelnen aufzuschlüsseln ist. Typisch für eine Pauschale ist auch, dass bei Abweichungen hinsichtlich der tatsächlich entstandenen Kosten entweder der Mieter (im Falle eine Überzahlung) oder der Vermieter (falls mehr Kosten entstanden sein sollten) die Differenz zu tragen hat.
Falls du den Begriff "Pauschale" fälschlicherweise verwendet hast stellt sich die Situation natürlich anders dar.
Hier gelten sodann unterschiedliche Rechtsgrundlagen für die Abrechnungen, da teilweise altes Mietrecht und teilweise neues gilt. Noch komplexer wird die Situation, weil in dem jahrelangen Stillschweigen auch eine Art Anerkenntnis zu sehen sein könnte.
Mein Vorschlag: jedenfalls professionelle Hilfe (Anwalt oder Mieterverein) in Anspruch zu nehmen.
Josh