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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe auf der Suche nach rechtlicher Sicherheit dieses Forum gefunden und mich mal eben angemeldet!

Meine Freundin hat für ein Praktikum ein Appartement für 6 Monate gemietet, in einem Bekannten Touristenziel an der Nordseeküste!

Der Vermieter hat in den Mietvertrag Aufgenommen, das er gerne pro Person und Tag, von Besuchern 6,50 Euro haben möchte!

1. Frage: Ist das vom Grundsatz her rechtens?
2. Frage: Gibt es ein Gesetz das es meiner Freundin verbietet , in ihrem Appartement im üblichen Rahmen Gäste zu empfangen, welche bei ihr übernachten! Das wäre eigentlich auch nur ich, längstens für eine Woche am Stück!

Problem, sie wohnt dort schon!

Über aussagekräftige Antworten, evtl. mit Urteil würde ich mich freuen!

Vielen Dank im Vorraus!
Stichwörter: pro + tag + besucher + gebühr

3 Kommentare zu „6,50 "Gebühr" pro Tag für Besucher ?!?!”

anitari Profi

Hallo kneffi,

so Pauschal läßt sich Deine Frage nicht beantworten.

Handelt es sich um eine "normale" Wohnung oder etwa um eine Art Wohnheim?

Bei einer "normalen" Wohnung würde ich sagen ist eine sog. Pauschale für Besucher nicht üblich.

In Wohnheimen könnte das durchaus möglich sein.

Grundsätzlich verbieten darf der Vermieter Besuch nicht!


Gruß Anita

kneffi

Hallo,
danke für deine antwort!

Das ist ein Zimmer in einer WG, in einem Haus in dem noch mehrere Mietparteien Wohnen! Das andere Zimmer der WG ist unbewohnt!

Also eine ganz normale Wohnung!

Ich sehe es einfach nicht ein, da jetzt Geld für zu bezahlen, wenn ich sie Besuche! Nur bevor ich mit dem Vermieter diskutiere brauch ich eine Rechtsgrundlage....

cmpxchg

zu 1. frage: also ich denke das ganze ist vom grundsatz her rechtens, weil in deutschland vertragsfreiheit herrscht und deshalb verträge nach belieben gestaltet werden können. der grund für deinen vermieter hast du genannt, der ort ist ein beliebtes ferienziel für touristen.

zu 2. frage: ich denke es gibt kein gesetz, es gibt aber die vertragliche vereinbarung, an die die sich deine freundin halten muss. aber ich sehe eine chance für deine misere: lese den vertrag genau durch und beantworte folgende frage: Von wem will er das geld fordern? vom besucher oder von deiner freundin?

steht da, die 6,50 werden von deiner freundin verlangt, dann habt ihr wohl pech gehabt.

steht da vom besucher, denke ich ihr habt glück gehabt. du hast als besucher KEINEN mietveretag mit dem vermieter geschlossen. deshalb kann er auch keine ansprüche gegenüber dir geltend machen. das leitet sich auch von der vertragsfreiheit ab: du musst mit dem Preis nicht einverstanden sein.
Im zweiten Fall würde ich aber nicht mit dem vermieter diskutieren. Übernachte doch einfach bei deiner freundin und lasse den vermieter erstmal beweisen, dass du bei deiner freundin geschlafen hast. Behaupte steif und fest du hast nicht bei ihr geschlafen. Ich denke die möglichkeiten es zu beweisen sind meist sittenwiedrig (will er deine freundin in der wohnung filmen?). Es sei denn du verplapperst dich, daher: Nicht diskutieren.

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