Yogilein hat diese Frage gestellt
Hallo,
angenommen, ein Vermieter hat wegen einer Kündigung der Wohnung durch den Mieter eine Besichtigung seines Objektes durchgeführt.
Hierbei hat er während der Mietzeit vermeintlich entstandene Schäden (Schimmelflecken, Risse in der Wand, etc.) festgestellt, dokumentiert und für deren Behebung dem Mieter eine Frist gesetzt.
Nach Ablauf der Frist will er dann durch eine erneute Begehung überprüfen, ob seinen Forderungen Folge geleistet wurde; ansonsten wird mit Schadenersatzforderungen gedroht.
Nun sind dem Mieter einige der festgestellten Schäden überhaupt nicht bekannt gewesen und er kann diese auch eigentlich nicht selbständig beheben. Und ob er diese zu verantworten hat, ist auch sehr fraglich ...
Ist der Mieter nun verpflichtet einer erneuten Begehung statt zu geben? Oder genügt letztendlich die Übergabe beim bevorstehenden Auszug?
Yogilein