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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen!
Ich hoffe, mir kann jemand weiterhelfen. Folgendes Problem:
Ich wohne seit April letzten Jahres in meiner jetzigen Wohnung.
Mein Vermieter wohnt nebenan/über mir und macht handwerklich so gut wie alles selbst. So auch die Installation der sanitären Anlagen.
Nun ist es zu einer Verstopfung des Klos gekommen, und da das ein akuter Fall war und mein Vermieter sich nicht zuständig fühlte, musste ich einen Sanitärfachmann hinzurufen.
Dieser konnte im Nachhinein nicht feststellen, was die Ursache für die Verstopfung war. Zudem stellte er fest, dass das Abflussrohr nicht fachgerecht installiert war und das die Verstopfung begünstigt hat.
Im Mietvertrag ist vereinbart, dass ich für Reparaturen eine Summe in Höhe von 50,00 EUR selber zahlen muss. Da der Fachmann 150,00 EUR gekostet hat, bat ich meinen Vermieter um Erstattung der Differenz.
Dies lehnte er ab mit dem Hinweis, dass es nicht seine Sache ist, welchen Dreck ich in den Abfluss kippe.
Normalerweise würd ich die Sache auf sich beruhen lassen, auch weil ich bald umziehe. In diesem Fall ist es aber so, dass ich seit Beginn der Mietzeit mit Mängeln konfrontiert werde (einige Bsp.: fehlende Trittschalldämmung, Lärm von oben und unten, klopfende Heizung, unzureichende Temperaturregelung des Wassers,....).
Welche Möglichkeiten habe ich, um die Kosten für den Sanitärfachmann erstattet zu bekommen?
Stichwörter: mietersache + abfussverstopfung

0 Kommentare zu „Abfussverstopfung Mietersache?”

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