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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!
Wäre schön wenn jemand helfen kann:
Wir haben 1999 einen Mietvertrag für unsere Wohnung geschlossen. Die Abrechnungen kamen immer schleppend. Nun fehlen für 2002 und 2003 die Abrechnungen, obwohl wir den Vermieter seit Nov. letzten Jahres mehrmals aufgefordert haben. Auch haben wir nun mit Einbehaltung der Vorauszahlungen gedroht - woraufhin der Vermieter erklärt hat, das wäre nicht rechtlich, eine Unverschämtheit usw. Da wir bis 2001 immer relativ viel nachgezahlt haben, wurde die BK-vorauszahlung erheblich erhöht, so dass wir für 2002 bzw. 2003 nicht unbedingt mit einer Nachzahlung rechnen. Unser Vermieter ist jedoch der Meinung, da wir vorher immer nachzahlen mußten, müssen wir das sicherlich auch für 2002 und will die Abrechnung für 2002 somit gar nicht mehr erstellen. Die Abrechnung für 2003 erstellt er auch nicht in der von uns geforderten Frist, sondern will er in ca. 4 Wochen machen. Was können wir tun? Sitz gerade an einem Brief an den und möchte eigentlich damit drohen, die Vorauszahlung ab Ende Feb. einzubehalten, sollten bis dahin nicht beide Abrechnungen vorliegen. Geht das? Und wenn ja, kann mir einer die entsprechenden § geben???? Vielen Dank schon mal!!!
Stichwörter: fehlen + abrechnungen

1 Kommentar zu „Abrechnungen fehlen”

Gast Experte!

Hallo,

du hast ja, wie du schreibst, die Zurückbehaltung der Nebenkostenvorauszahlungen bereits angekündigt, nun solltest du auch Nägel mit Köpfen machen und es auch durchziehen. Du bist im Recht!
Egal ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben zu erwarten ist, der Vermieter muss abrechnen. Der Witz bei der Sache ist zudem, das er dir ein Guthaben auszahlen muss, eine Nachforderung aber nicht mehr gelten machen kann, da seine Abrechnungen zu spät kommen.
Denke aber jedenfalls daran, dass die einbehaltenen Vorauszahlungen fällig werden, sobald über alle abgelaufenen Zeiträume abgerechnet wurde. Lege das Geld also schön beiseite, damit die Forderung nicht in ein paar Monaten böse erwischt.

Josh

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