Gast
Hallo,
du hast ja, wie du schreibst, die Zurückbehaltung der Nebenkostenvorauszahlungen bereits angekündigt, nun solltest du auch Nägel mit Köpfen machen und es auch durchziehen. Du bist im Recht!
Egal ob eine Nachzahlung oder ein Guthaben zu erwarten ist, der Vermieter muss abrechnen. Der Witz bei der Sache ist zudem, das er dir ein Guthaben auszahlen muss, eine Nachforderung aber nicht mehr gelten machen kann, da seine Abrechnungen zu spät kommen.
Denke aber jedenfalls daran, dass die einbehaltenen Vorauszahlungen fällig werden, sobald über alle abgelaufenen Zeiträume abgerechnet wurde. Lege das Geld also schön beiseite, damit die Forderung nicht in ein paar Monaten böse erwischt.
Josh