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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Folgende Sachlage:

Da der Mieter beim Einzug geringverdienender Auszubildender war wurde anstatt der Kaution eine Bürgschaft der Eltern akzeptiert. Der Einzug erfolgte. Im Nachhinein überprüfte der Vermieter selbstständig diese Bürgschaft anhand der SCHUFA und erfuhr, dass die Eltern einen Offenbarungseid abgelegt hatten. Das dies offenzulegen ist, ist mir klar, auch ob der Vermieter ein "Unternehmen der Wohnungswirtschaft" führt oder privat vermietet, ist mir noch nicht bekannt, was die SCHUFA-Auskunft ansich ja in Frage stellt. Aber, und nun meine Frage: Der Vermieter zeigte auch den Mieter an wegen Betruges, obwohl er nicht über die finanziellen Verhältnisse seiner Eltern Bescheid wusste und wissen muss und ihm dieser Betrug demnach nicht bewusst war.
Meiner Meinung nach dürfte doch höchstens der Mietvertrag aufgelöst werden, da die Vorrausetzungen ja nicht erfüllt wurden! Das die Eltern angezeigt wurden, kann ich rechtlich definitiv nachvollziehen.
Wie sieht das Schicksal des Mieters aus?

MfG
Das Schmint

2 Kommentare zu „Bürgschaft von Vermieter anhand SCHUFA überprüft”

fin Experte!

Sicherlich kann der Mieter nicht erfolgreich angezeigt werden, da ihm nichts anzulasten wäre. Selbst wenn er von dem Offenbarungseid seiner Eltern gewußt hätte, würde er dies wohl nicht zugeben.
Hier wäre nur die Bürgschaft der Eltern anzufechten. Es obliegt aber dem Vermieter sich v o r Beginn der Mietvertragsunterzeichnung das Ergebnis der Schufa-Eintragung zeigen zu lassen. M.E. liegt daher auch ein Fehler seitens des Vermieters vor. Daher wird er den Auszubildenden auf keinen Fall fristlos kündigen können.

Katinka2 aktiver Benutzer

Im Nachhinein überprüfte der Vermieter selbstständig diese Bürgschaft anhand der SCHUFA...

Ein Vermieter kann nur eine Auskunft über Dritte einholen, wenn dieser entweder ein Partner ist oder der Mieter bzw. die Eltern die Einverständniserklärung unterschrieben haben, diese Daten einzuholen.

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