fin
Sicherlich kann der Mieter nicht erfolgreich angezeigt werden, da ihm nichts anzulasten wäre. Selbst wenn er von dem Offenbarungseid seiner Eltern gewußt hätte, würde er dies wohl nicht zugeben.
Hier wäre nur die Bürgschaft der Eltern anzufechten. Es obliegt aber dem Vermieter sich v o r Beginn der Mietvertragsunterzeichnung das Ergebnis der Schufa-Eintragung zeigen zu lassen. M.E. liegt daher auch ein Fehler seitens des Vermieters vor. Daher wird er den Auszubildenden auf keinen Fall fristlos kündigen können.
Katinka2
Im Nachhinein überprüfte der Vermieter selbstständig diese Bürgschaft anhand der SCHUFA...
Ein Vermieter kann nur eine Auskunft über Dritte einholen, wenn dieser entweder ein Partner ist oder der Mieter bzw. die Eltern die Einverständniserklärung unterschrieben haben, diese Daten einzuholen.