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fourgooses hat diese Frage gestellt
Nach vier Jahren zieht unsere Mieterin aus. Sie hat auf eigene Kosten Parkett verlegt und eine Küche eingebaut. Wie zu Anfang verabredet, kaufen wir ihr die Sachen jetzt ab. Gibt es eine irgendwelche Richtlinien bzgl. der Höhe eines Abnutzungsabschlags?
Stichwörter: abnutzungsabschlag

2 Kommentare zu „Abschlag Parkett”

AMAyer Experte! 07.01.2009 16:58

Nun nach nur 4 Jahren wird nichts abgenutzt sein, so dass Sie als VM wohl fast den Neupreis der Mieterin erstatten werden!

Andreas Mayer

Susanne Experte! 07.01.2009 17:26

Mir ist bekannt, dass man sowohl bei Parkett (nicht Laminat!) als auch bei einer EBK von einer Lebensdauer von 30 Jahren ausgeht.
Teilt man demnach den Anschaffungspreis durch 30 erhält man den Jahresabschlag. Multiplizieren Sie den Betrag mal 4 und Sie erhalten den Betrag, um den Sie den Anschaffungspreis mindern können.

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