volker*
Hallo Alex,
Laut unserem Mietvertrag (handelsüblicher 08/15-Formular-Mietvertrag) zahlen wir pro Monat neben der Kaltmiete eine Nebenkostenpauschale[/b:a6ca8] über 100 Euro (für Wasser, Gas, etc... - ist alles separat im Vertrag aufgeführt). [/quote:a6ca8]
Zahlst du nun eine Pauschale oder eine Vorauszahlung.
Über eine Vorauszahlung muss abgerechnet werden. Über die Pauschale nicht; diese kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen geändert werden.
Bei einem vom Vermieter selbst bewohntem Gebäude mit nicht mehr als zwei Wohnungen gilt die Heizkostenverordnung nicht. Damit ist eine verbrauchsabhängige Abrechnung der Heizkosten und des Warmwassers nicht notwendig. Es gilt damit der im Mietvertrag vereinbarte Umlageschlüssel.
Viele Grüße
Volker
Gast
Hallo Volker!
Danke für deine Antwort...
Mmmh, wie kann ich denn genau herausfinden, ob ich nun eine Pauschale oder eine Vorauszahlung leiste?
Im Mietvertrag steht unter dem Punkt Miete und Nebenkosten folgendes:
Die Bruttokaltmiete (einschl. Betriebskosten OHNE Heizunh und Warmwasser) beträgt xxx Euro
Neben der Miete sind monatlich zu entrichten: Heizkostenvorschuß gem §5 (nix weiteres angegeben): xx Euro
Monatlich zu zahlen: Summe aus Bruttokaltmiete und Heizkostenvorschuß (xxx Euro + xx Euro)
Die Betriebskosten sind (...) als Vorschuß vom Mieter zu zahlen....
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Die Betriebskosten für Heizung und Warmwasser werden nach der Heizkostenverordnung vom Vermieter umgelegt (Wohn- o. Nutzfläche o. umbauten Raum der beheizten Fläche und nach einem dem Energieverbrauch rechnungtragenden Maßstab).
Wenn ich das jetzt richtig lese, dann habe ich eine Vorauszahlung für die Nebenkosten, worüber notwendigerweise eine Abrechung erforderlich ist?
Irgendwie stehe ich als absoluter Laie ganz schön ratlos da und verstehe den Mietvertrag nicht so wirklich (im Hinblick auf die Nebenkosten / Betriebskosten / etc...)
Gruß,
Alex