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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Abwälzung von Betriebskosten

Die Vereinbarung in einem gewerblichen Mietvertrag "sämtliche anfallende Nebenkosten/Betriebskosten gehen anteilig zu Lasten des Mieters. Hierfür leistet der Mieter eine monatliche Betriebskostenvorauszahlung von (nicht ausgefüllt) DM + Mehrwertsteuer exkl. Stromkosten. Die Nebenkostenvorauszahlung wird jährlich aufgrund der tatsächlich anfallenden Kosten neu festgelegt" ist wegen fehlender Bestimmtheit der von ihr erfassten Kostenarten unwirksam, mithin keine Grundlage für die Nachforderung von Nebenkosten.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 26.09.2002 - Aktenzeichen: 10 U 170/01.
Stichwörter: abwälzung + betriebskosten

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