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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Muss ich die Gebäudefeuer- und Leitungswasserversicherung mittragen?

1 Kommentar zu „Muss ich Gebäudefeuer- und Leitungswasserversicherung zahlen”

Gast Experte!

Leitungswasserversicherung

Diese Kosten sind grundsätzlich auf den Mieter umlegbar. Kommt es allerdings zu Prämienerhöhungen wegen häufiger Rohrbrüche, dürfen diese nicht auf die Mieter umgelegt werden, weil sie auf einer vernachlässigten Instandhaltungspflicht beruhen (AG Hamburg, WM 1986, S. 346).

Gebäudeversicherung leider auch !

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