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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, wäre sehr dankbar, wenn mir hier jemand helfen könnte, weiß wirklich nicht weiter

Ich habe von meinem vermieter zum 31.08.2007 eine kündigung bekommen. Ich habe mich informiert, die kündigung war unwirksam. der vermieter hat dann am telefon gesagt, er würde seinen anwalt anschalten und vor gericht gehen.

ich habe mich entschloßen, mir eine neue wohnung zu suchen und habe eine gefunden, würde also wie die kündigung verlangt zum 1. september ausziehen. als ich meinem vermieter die "frohe botschaft" mitteilen wollte, hat er gemeint, er hätte inzwischen anders überlegt, will nun die wohnung nicht mehr kündigen und wenn ich ausziehen will, soll ich eine neue kündigung schreiben und 3 monaten miete zahlen.

die kündigung war wie gesagt unwirsam (drin stand, dass er die wohnung verkaufen will). er hat die kündigung weder zurück genommen, noch mir mitgeteilt, dass er anders überlegt hat. dachte also wirklich, wir hätten eine gute lösung gefunden und er freut sich, dass ich ausziehe.

wer hat nun recht? muss ich tatsächlich kündigen und noch 3 monate warten? gibts da eine andere lösung?
Stichwörter: dringende + frage + kündigung

1 Kommentar zu „dringende Frage zur Kündigung”

Susanne Experte!

Eine Lösung wäre ein Mietaufhebungsvertrag, der allerdings mit dem Vermieter zu schließen wäre.
Hast Du den anderen Mietvertrag schon unterschrieben?

Grundsätzlich recht hat der Vermieter. Eine nichtige Kündigung ist wie nicht ausgesprochen, Du müßtest demnach mit 3 monatiger Kündigungsfrist kündigen.
Falls nur der Vermieter davon Kenntnis hat, dass Du weisst, dass die Kündigung nicht wirksam ist und Du willst unbedingt ausziehen: Soll der Vermieter Dir nachweisen, dass Dir bekannt ist, dass die Kündigung nichtig ist. Hoffentlich hast Du sie noch, stell Dich dumm und damit ist die Kündigung für Dich gültig. (das soll doch mal einer beweisen, dass der Mieter nicht glauben darf, dass diese Kündigung gültig ist)

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