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Abwesenheit des Arbeitnehmers wegen Gerichtsverhandlung
Arbeitnehmer haben grundsätzlich das Recht, während der Arbeitszeit Gerichtstermine auch ohne ausdrückliche Erlaubnis des Arbeitgebers wahrzunehmen. Daher liegt kein unerlaubtes Verlassen des Arbeitsplatzes vor, wenn ein Arbeitnehmer einen Gerichtstermin in eigener Sache wahrnimmt. Dies gilt auch dann, wenn das Gericht das persönliche Erscheinen der Prozesspartei nicht angeordnet hat. Eine entsprechende Abmahnung des Arbeitgebers ist daher unwirksam und auf Verlangen des Arbeitnehmers aus der Personalakte zu entfernen.
Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt a. M.
7 Ca 6786/00
Handelsblatt vom 22.08.2001