Gast hat diese Frage gestellt
Ich wünsche einen wunderschönen guten Tag.
vorweg: ich hab mich die letzten 1,5 h hier mal durchgeklickt, aber bei der Masse der Beiträge leider nichts passendes gefunden
zu meinem Problem:
Der Umlageschlüssel der Heizkosten gem. Heizkostenverordnung ist ja auf
Betriebskosten: 50-30%
Verbrauchskosten: 50-70%
festgelegt und definiert.
Der §2 regelt aber die Ausnahme eines 2-Familienhauses, bei dem der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt....
Gibt es bei diesem Fall (der bei mir eintritt, da ich in so einem Mietverhältnis wohne ) einen festgesetzten Satz? Oder kann der Vermieter in diesem Fall den Schlüssel nach eigenem gutdünken bestimmen? z.B. 20-80%
Genauso zielt meine Frage auf die Umlegung der Betriebskosten:
Bei mir im Mietvertrag ist nichts schriftlich festgelegt, wie die Betriebskosten verteilt werden (also da steht nicht: nach Wohnfläche z.B.). Momentan ist es so, dass ich von errechneten 581 Euro Betriebskosten ca 60% tragen soll (340 Euro)
Auch da die Frage: steht das irgendwo/ist das irgendwo geregelt?
schönen Dank schonmal für die Antworten
MfG
Tec