tenant61
. hi,
in den seltensten fällen kann man nahtlos umziehen. eine 1-2 monatige doppelte mietzahlung ist daher durchaus üblich. das macht auch sinn, schließlich braucht auch der umzug seine zeit und in der neuen und/oder alten wohnung sind i.d.r. ja auch noch arbeiten zu erledigen.
wenn deine kündigung bis spätestens zum dritten werktag im februar deinem vermieter vorliegt, endet der vertrag zum 30.04.06. diese 3-monatige kündigungsfrist wirst du wohl einhalten müssen, wenn dich der jetzige vermieter nicht vorzeitig aus dem vertrag entlässt, wozu er nicht verpflichtet ist.
fin
Kündigen sollte man erst man definitiv eine neue Wohnung gefunden hat und auch den Mietvertrag schon unterschrieben hat. Sie müssen aber die 3monatige Kündigungsfrist einhalten. Tun Sie das nicht, so kann Ihr jetziger Vermieter noch 3 Monate lang Miete verlangen, auch wenn Sie ausziehen. Mietbeginn in einer neuen Wohnung wäre dann erst in 3 Monaten. Wenn Sie früher als Einzugsdatum angeben, dann zahlen Sie wohlmöglichst doppelt und so dumm sollte niemand sein.
ChrisB666
Verrignert sich der Weg zu Arbeit (Hin- und Rückfahrt) um mind. 1 Stunde kann der Umzug als "berufsbedingt" über die Steuererklärung abgerechnet werden. Unter anderem auch die doppelt gezahlte Miete.
sockelmockel
Kündigen sollte man erst man definitiv eine neue Wohnung gefunden hat und auch den Mietvertrag schon unterschrieben hat. Sie müssen aber die 3monatige Kündigungsfrist einhalten. Tun Sie das nicht, so kann Ihr jetziger Vermieter noch 3 Monate lang Miete verlangen, auch wenn Sie ausziehen. Mietbeginn in einer neuen Wohnung wäre dann erst in 3 Monaten. Wenn Sie früher als Einzugsdatum angeben, dann zahlen Sie wohlmöglichst doppelt und so dumm sollte niemand sein.[/quote:5fbc8]
Wenn aber dieser Mieter sagt wir müssen am 1.März einziehen sonst ist die wohnung weg was dann?Wenn der nicht warten will und die wohnung nicht 3 monate leer stehen lässt?
tenant61
. man ist nicht dumm, wenn man doppelt miete zahlt. ich finde solche anmerkungen unvernünftig und ärgerlich. schau noch mal weiter oben auf mein erstes posting. dumm ist man, wenn man eine doppelzahlung verhindern will und dadurch eine gewünschte wohnung nicht erhält. dumm ist man auch, wenn man einen umzug ohne doppelzahlung plant und hinterher feststellt, dass es nicht funktioniert. besser von vornherein die doppelzahlung für einen überschaubaren, tragbaren zeitraum einplanen, dann ist man hinterher nicht der dumme.
Susanne
Wenn aber dieser Mieter sagt wir müssen am 1.März einziehen sonst ist die wohnung weg was dann?Wenn der nicht warten will und die wohnung nicht 3 monate leer stehen lässt?[/quote:f9a4e]
Der Wohnungsmarkt ist derzeit als entspannt anzusehen, es wird demnach nicht schwer sein, eine neue Wohnung zu finden. Natürlich sind Vermieter nicht an langen Leerständen interessiert, die sich aber auch nicht vermeiden lassen. Bei einer Kündigungsfrist bis 30.04 macht es daher auch Sinn, einen Mietvertrag ab dem 1. April oder früher abzuschliessen.
Die Aussage von "fin" kann ich auch damit widerlegen, dass man nicht zum 30. April ausziehen kann und zum 01. Mai einziehen. Wo verbringt denn der Mieter die eine Nacht?
Weiterhin vermengt sich in vielen Mieterköpfen der Einzug mit dem Mietvertrag. Man kann auch eine Wohnung mieten, ohne überhaupt jemals einzuziehen....
Es schaffen tausende von Bürgen in Deutschland und anderswo die eine Wohnung zu kündigen und in die andere umzuziehen. Ich denke eher der Fragestellung des Posters entnehmen zu können, dass durch die schlichte Polung heftige Koordinationsschwierigkeiten auftreten.