Tomraid
Hallo Gast,
Ungeziefer ist nicht nur lästig, es kann auch zur fristlosen Kündigung berechtigen.
Zur fristlosen Kündigung ist berechtigt:
Der Vermieter, wenn nachweisbar ist, dass die Mieter/innen für den Befall verantwortlich sind oder
die Mieter/innen, wenn Gesundheitsgefährdung zu befürchten ist.
Bei nicht nachvollziehbarer Ursache ist grundsätzlich der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Vor dieser Verpflichtung kann ihn eine Formularklausel im Mietvertrag nicht schützen, weil eine solche unwirksam ist.
Die Mieter/innen können sämtliche Ansprüche, die sie im Fall von Mängeln haben, Mietminderung, Ersatzvornahme, Schadensersatz usw., geltend machen - vorausgesetzt, sie haben den Vermieter zuvor durch eine Mängelanzeige informiert.
MfG
Tomraid