Gast hat diese Frage gestellt
Teppichboden soll vor Lärm einer Familie schützen
Geräusche durch Kinder sind im Mietshaus hinzunehmen
In einem Mehrfamilienhaus fühlten sich Mieter von Geräuschen in der darüber liegenden Wohnung gestört. Die dort wohnende Familie hatte mit dem Einverständnis des Eigentümers ihre Räume umgebaut und dabei auch den Teppich entfernt, so daß nun der Holzdielenboden freilag. Dagegen klagten die Mieter der unteren Wohnung: Die Entfernung des Teppichbodens stelle eine unzulässige bauliche Veränderung dar. Ergebnis davon sei, daß Geräusche aus der oberen Wohnung, wie das Gehen mit Straßenschuhen, Kleinkindergeschrei und gelegentliches Trampeln viel lauter zu hören seien als vorher. In der Wohnung müsse daher wieder ein Teppich verlegt werden. Das Landgericht folgte dieser Argumentation und gab der Klage statt. Das Oberlandesgericht wies die Klage jedoch endgültig ab (9 U 218/96). Zunächst einmal sei zu bemängeln, daß die Richter des Landgerichts sich nicht vor Ort einen Eindruck von der Intensität des Lärms verschafft hätten. Anders könne man kaum beurteilen, ob hier "rücksichtsloses, lärmintensives Verhalten" zu beanstanden sei oder ob es sich um normale Wohngeräusche handle, wie sie in jedem größeren Mietshaus unvermeidlich und hinzunehmen seien. Der Beschwerde zufolge habe man es mit letzterem zu tun: Nächtliches Baby- bzw. Kleinkindergeschrei gehörten genauso zur normalen Wohnungsnutzung wie der "Trittschall" durch Straßenschuhe, Trampeln und das gelegentliche Fallenlassen von Gegenständen. Diese Geräusche könnten zwar stören, wenn das Haus hellhörig sei; trotzdem ergebe sich daraus kein Anspruch anderer Mieter auf "lärmdämmende Maßnahmen" wie Teppichböden. Im übrigen sei der Teppich nicht eigenmächtig entfernt worden. Der Eigentümer habe dem vielmehr zugestimmt, es habe also kein rechtswidriger Umbau stattgefunden. Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf
vom 29. Januar 1997 - 9 U 218/96