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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe 12 Jahre in einer Wohnung gewohnt mit einem mündlichem Mietvertrag. Es gibt also nichts schriftliches.
Es war eine ziemlich alte Einbauküche in der Wohnung bei Einzug enthalten. Nach 6 Jahren ging die damals 10 Jahre alte Spülmaschine kaputt. Ich kaufte mir eine neue. Jetzt beim Auszug nahm ich Sie mit. Die Vermieter verlangen nun das ich eine neue Spülmaschine anschaffe für die Wohnung. Ich soll davon mindestens die hälfte bezahlen, da bei Einzug eine Spülmaschine enthalten war. Ist das rechtens?? Auch meckern Sie das unten ein 20 cm langes verblendstück fehlt und die alte Spülmaschine vorne eine Verblendung der billigen Küche hatte.

Ich habe in die Wohnung Laminat für 12 TDM legen lassen, was ich den Vermietern kostenlos überlassen habe. Trotzdem wollen Sie für jeden kleinen Verschleiß in der Wohnung einen Handwerker kommen lassen.
Kann ich für das Laminat nicht doch etwas verlangen um hier was entgegenzusetzen?
Wie sieht es aus bei einer mindestens 14 Jahre alten billigen Küche. Muß ich jeden kleinen Schaden in einer solchen Küche beheben?

Salü

Nettermieter

1 Kommentar zu „Spülmaschine und mündlicher Mietvertrag”

Gast Experte!

Hallo,

eine Küche ist wohl nach 14 Jahr verschlissen, d.h. die Küche ist abgenutzt, für diese "reparatur" würd ich nichts zahlen !!!!

den laminat könnten sie leider nicht mehr "berechnen":

Nur ausnahmsweise hat ein Mieter einen Anspruch darauf, eine mitvermietete Einbauküche durch eigene Möbel zu ersetzen. (LG Berlin, Az. 62 S 115/96, aus: GE 4/97, S. 243)

Einbauten durch den Mieter und Ersatzanspruch
Hat der Mieter mit Genehmigung des Vermieter Ein- und Umbauten in der Wohnung durchgeführt, kann er bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Ersatz für die Aufwendungen verlangen. (LG Berlin, 67 S. 348/96, aus: GE 7/97, S. 403, 431)

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