Gast
Hallo,
eine Küche ist wohl nach 14 Jahr verschlissen, d.h. die Küche ist abgenutzt, für diese "reparatur" würd ich nichts zahlen !!!!
den laminat könnten sie leider nicht mehr "berechnen":
Nur ausnahmsweise hat ein Mieter einen Anspruch darauf, eine mitvermietete Einbauküche durch eigene Möbel zu ersetzen. (LG Berlin, Az. 62 S 115/96, aus: GE 4/97, S. 243)
Einbauten durch den Mieter und Ersatzanspruch
Hat der Mieter mit Genehmigung des Vermieter Ein- und Umbauten in der Wohnung durchgeführt, kann er bei Beendigung des Mietverhältnisses keinen Ersatz für die Aufwendungen verlangen. (LG Berlin, 67 S. 348/96, aus: GE 7/97, S. 403, 431)