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Anschluss durch eine Kabelgesellschaft
Der Vermieter kann mit einer privaten Kabelservicefirma vereinbaren, dass diese den Anschluss zur Verfügung stellt. Das Unternehmen schließt dann mit den einzelnen Mietern entsprechende Nutzungsverträge ab.
Tipp
Bevor der Mieter unterschreibt, sollte er sich den Vertrag genau ansehen. Wichtig sind die Bedingungen zu Mindestlaufzeit, Verlängerungsmöglichkeiten, künftigen Preiserhöhungen und vor allem zu den Kündigungsfristen: Besteht ein Recht zur vorzeitigen Kündigung beim Auszug?
Der Mieter kann auch selbst eine entsprechende Vereinbarung mit der Kabelservicegesellschaft treffen – vorausgesetzt, der Vermieter stimmt zu. Darauf hat der Mieter jedoch keinen Anspruch.