Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Überhöhte Gewerberaummiete

Der objektive Tatbestand einer sittenwidrigen Mietzinsüberschreitung in einem Mietvertrag über Gewerberäume ist dann erfüllt, wenn der vereinbarte Mietzins 100 % über dem ortsüblichen Mietzins im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses liegt.
Für die Voraussetzung der Nichtigkeit trägt der Mieter Beweislast.

Kammergericht, Beschluß vom 22.01.2001, Aktenzeichen: 12U 5939/99
Stichwörter: Überhöhte + gewerberaummiete

0 Kommentare zu „Überhöhte Gewerberaummiete”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.