Oliver Curd
Hallo,
ein Abrechnungszeitraum bezieht sich i.d.R. auf 12 Monate.
Die Ausschlussklausel greift hier nicht.
Richtigerweise müsste bei Ihnen stehen Nutzungszeitraum von 01.01.03.-14.08.03.
Folgerung Nachzahlung der Nebenkosten.
mfg
o.c.