Ein ehrenwertes Haus ...
wie verhohlene Ausländerfeindlichkeit zum Bumerang und zusätzlich auch noch teuer wurde ...
Die fünfköpfige italienische Familie Pira aus Köln wollte sich eine größere Eigentumswohnung kaufen. So kam ihnen das Angebot einer Wohnung in einem Dreifamilienhaus, das visavis lag, grade recht. Konnte man doch teuere Umzugskosten sparen. Mit dem Besitzer der Wohnung wurde man sich auch schnell einig: 360.000,- Mark sollte das neue Domizil kosten. Es fehlte nur noch der Gang zum Notar.
Doch im Haus wohnten zwei weitere Wohnungseigentümer - und diese wollten die Italiener partout nicht im Haus haben. Da sie den Kauf nicht ohne weiteres verhindern konnten, kamen sie auf die vermeintlich "geniale" Idee, den Italienern Geld zu bieten. "Dann würden die wohl nicht mehr die Wohnung kaufen", unterstellten die der italienischen Familie. 20.000 Mark wollte man es es sich schon kosten lassen, wenn diese blieben, wo der Pfeffer wächst.
Die italienische Familie hatte sich eigentlich schon gedanklich in den neuen Räumlichkeiten eingerichtet, als dieses Angebot ihre Einrichtungspläne durchkreuzte.
Obwohl ihnen die Methode sehr "mafiös" vorkam - so die empörte Gabrielle Pira, ließen sie sich letzlich auf den Deal ein. Ein Ende mit Schrecken kam ihnen allemal besser vor als ein möglicher Schreck ohne Ende. Darum wurde alles fein säuberlich ("damit alles seine Ordnung hat"
in einem Papier festgehalten. Die Deutschen wollten ja sicher gehen.
Gesagt getan; das Geld wurde überwiesen, der ursprüngliche Kaufvertrag der Wohnung also nicht unterschrieben. Die Italiener zogen nicht ein, fanden aber später eine wunderschöne Doppelhaushälfte, knapp eine Viertelstunde von ihren ehemaligen Wohnung entfernt. Da kam ihnen das Geld grade recht.
In das verschmähte Haus zog eine deutsche Familie mit Kindern ein. Die bezahlte statt 360.000 Mark aber nur 330.000 Mark, also 30.000 Mark weniger als die Piras. Für die verbliebenen deutschen Hausbewohner schien gleichwohl alles paletti. Hatten sie doch die Italiener raushalten können.
Aber sie hatten die Rechnung ohne den Wirt gemacht. Die ehemalige Eigentümerin (also die Verkäuferin der Eigentumswohnung) wollte die Differenz, also 30.000 Mark von den beiden Deutschen zurückhaben, nachdem sie von dem unseriösen Deal zu ihren Lasten gehört hatte. Sie zog vor Gericht.
Dort versuchten die Beklagten ihre Vorgangsweise zu begründen. Sie stellten die Italiener sozusagen als "wildes Volk" dar. Darauf ging das Landgericht Köln aber erst gar nicht ein. "Das Gericht hat die beiden Wohnungseigentümer dahingehend belehrt, dass das, was sie gemacht haben, eben ein sittenwidriges Verhalten war. Wobei natürlich der Begriff der Sittenwidrigkeit weit zu fassen ist. Es war hier schlichtweg der Eingriff in schwebende Vertragsverhandlungen. Man hat die potentiellen Käufer einfach rausgekauft", interpretiert der Rechtsanwalt Bernd van Sambeck, der die Klägerin vertrat, die Gründe des Gerichts.
Dumm gelaufen, 20.000 Mark an die Italiener, 30.000 Mark an die ehemalige Wohnungseigentümerin zuzüglich Anwalts- und Gerichtskosten von rund 10.000 Mark, kostete also das besondere Vergnügen, in einem "ausländerfreien" Eingentumswohnungshaus zu wohnen. Insgesamt also 60.000 Mark Kosten.
Zwar ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, die Beklagtenseite hat Berufung eingelegt, doch gehen Experten davon aus, daß die "Raus-Käufer" am Ende wohl "zweite Sieger bleiben".