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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir haben folgendes "Problem":

Wir haben lange Zeit eine neue Wohnung gesucht und über's Internet dann auch eine gefunden. Lt. Anzeige wurde die Wohnung über eine Imm.-Maklerin vermittelt. Also Kontakt aufgenommen und dann gings los:

28.08.04: Wohnung zusammen mit der Maklerin besichtigt. Zu diesem Zeitpunkt war die Wohnung noch bewohnt (sprich: mit Möbeln eingerichtet/zugestellt) und mit Teppich-Läufern ausgelegt.
Es erfolgten KEINE Hinweise auf beschädigte (gerissene)Wohnimmerfliesen....!

06.09.04: Unterzeichnung des Mietvertrages bei der Vermieterin im Beisein der Maklerin. Offizieller vereinbarter Mietbeginn war der 01.11.04.
Auch hier KEINE Hinweise auf den Fliesenschaden !

16.09.04: Mit der (noch in der Wohnung befindlichen) Vormietering die Übernahme der Wohnung besprochen und eine Vereinbarung getroffen, welche Arbeiten durch sie NICHT ausgeführt werden brauchen.
Die Wohnung war IMMER NOCH möbliert und mit Teppichläufern ausgelegt. Immer noch KEIN Hinweis auf den Fliesenschaden !

17.09.04: Auszug der Vormieterin aus der Wohnung.

25.09.04: Treffen mit dem Sohn der Vormieterin wegen Ausmessen der Küche. An diesem Tag wurden wir über die gerissenen Fliesen informiert !
Gleichzeitig war zu erkennen, daß der Fliesenboden bzw. der Untergrund (Estrich ?) total uneben war (im Wohnzimmer und in der Küche).

An diesem Tag haben wir auch (vom Sohn) erfahren, daß diese Mängel im Übernahmeprotokoll seiner Mutter schriftlich festgehalten wurden (und somit AUCH die Vermieterin darüber Bescheid wusste !!).

Wir waren natürlich total sauer, daß man uns diese Mängel so lang verschwiegen hat (mit diesen Schäden hätten wir die Wohnung erst gar nicht genommen) und sind am darauffolgenden Dienstag direkt beim Anwalt gewesen, da "normalerweise" am 30.09.04 die Wohnungsüber-nahme gewesen wäre.

Unser Anwalt meint auch, daß hier eine arglistige Täuschung der Vermieterin (Eigentümerin) UND der Maklerin vorliegt (bei der Maklerin zumindest eine grob fahrlässige Sorgfaltspflicht-Verletzung, denn sie hätte sich über eventuelle Schäden informieren müssen !).
Also haben wir den Mietvertrag SCHON VOR dem geplanten Übernahme- Termin der Wohnung durch unseren Anwalt angefochten und die Rückerstattung der bereits gezahlten Kaution (1260 EUR) und der gezahlten Provision (1461,60 EUR) gefordert. Außerdem kommen evtl. noch Schadensersatzforderungen hinzu, da wir bereits Elektrogeräte für eine neue Küche gekauft hatten, die wir jetzt aber nicht weiter verwenden können....da wir die Wohnung definitiv nicht beziehen werden !

Jetzt die Fragen:

Sind wir im Recht ?

Bekommen wir unser Geld zurück ? Die Eigentümerin macht jetzt ein Zurückbehaltungsrecht geltend wegen Mietausfall und evtl. weiterer Kosten durch die Suche eines neuen Mieters !
Außerdem behauptet sie ÜBER IHRE ANWÄLTIN (!!!), daß sie von den schadhaften Fliesen NICHTS WUSSTE !!!

Welche Chancen haben wir, falls die Sache vor Gericht geht ?
Evtl., wenn die VOR-Mieterin "gnädig" ist, bekommen wir eine Kopie ihres Übernahmeprotokolls, in dem die kaputten Fliesen aufgeführt sind...

Ich hoffe, daß wir da nicht "in die Vollen" gegriffen haben !?

Für jede Hilfe sind wir euch dankbar !!

Hubert

5 Kommentare zu „Arglistige Täuschung durch Vermieterin/Maklerin ???! HILFE !”

Die genervte Mieterin Profi

Pauschal kann man nie etwas sagen,da jedes Gericht anders befindet.Aber mit der Kopie des Übernahmeprotokolls,notfalls die Vormieterin als Zeugin aussagen lassen,stehen die Chancen doch ganz gut.

Hubert

@Die genervte Mieterin

Danke für die Antwort !!!

Haben wir eine Chance, daß wir die Kaution von der Eigentümerin
und die Provision von der Maklerin wieder zurück bekommen ?

Die Maklerin behauptet nämlich, daß sie 3 x in der Wohnung war (1 x mit der Eigentümerin und 2 x mit Interessenten) und KEINE Mängel (hier: die zerbrochenen/gerissenen Fliesen) feststellen konnte.

Auch VOR Auftragsannahme habe sie die Wohnung in Augenschein genommen und keinerlei Mängel festgestellt !

Wenn das stimmt, dann kann man ihr wohl keine arglistige Täuschung unterstellen !?
Aber wie ist das mit den Sorgfaltspflichten eines Immob.-Maklers ?
MUSS er nicht fragen, ob was an/in der Wohnung kaputt ist ?
Ich dachte immer, das gehört zu seinen Sorgfaltspflichten !!!?

Auch diesmal, ich bin für jede Hilfe/Info dankbar !
Viele Grüße

Hubert

Die genervte Mieterin Profi

Hmmm... wenn ich es richtig verstanden hab,wohnte noch jemand drin,als die Maklerin Ihnen die Wohnung gezeigt hatte.Folglich konnte sie die Mängel gar nicht sehen.Informiert haben wird sie sich bestimmt haben,aber der VM hats verschwiegen.So in etwa könnte man interpretieren vor Gericht und damit wär zumind.die Maklerin aus dem Schneider,denke ich mal.Ich bin ja kein Anwalt.Was für Schritte will den Ihr Anwalt unternehmen?

Hubert

Das ist richtig.
Bei unserer ersten (!) Besichtigung war die Wohnung noch komplett möbliert und mit Teppichen/Läufern "belegt". Wir konnten also gar nicht erkennen, daß "darunter" Schäden vorhanden gewesen wären.

Dazu schreibt die Maklerin: "Selbstverständlich habe ich -wie üblich- auch in diesem Fall die Wohnung vor Auftragsannahme in Augenschein genommen". ...... Ich war insgesamt 3 x in der Wohnung (1 x mit der Eigentümerin und 2 x mit Interessenten). Zu keinem Zeitpunkt sind mir die beschriebenen Mängel aufgefallen ! Die Anschuldigung bzgl. arglistiger Täuschung weise ich hiermit entschieden zurück !"[/i:6f125]

Unser Anwalt hatte versucht, über den Sohn der VOR-Mieterin eine Kopie des Übernahmeprotokolls zu bekommen. Bis heute hat er nichts erhalten, außer einen Telefonanruf, in dem der Sohn erklärte, in besagter Angelegenheit "nicht länger belästigt" werden zu wollen !
Ich denke mal, er ist stinksauer, weil er die ganzen Renovierungsarbeiten nun doch durchführen musste und außerdem Angst hat, daß die Eigentümerin die Kaution seiner Mutter nicht/nicht so schnell wieder herausrückt.

Ich werde jetzt nochmal versuchen, die VOR-Mieterin zu erreichen (sie hat ja einen Post-Nachsendeantrag gestellt) und sie selbst um eine Kopie zu bitten.

Wie ist das überhaupt ?
Der Sohn der Vormieterin hat mir und meiner Frau gegenüber erwähnt, die Schäden seien in deren Übernahmeprotokoll schriftlich festgehalten...
Leider war da keine dritte, unbeteiligte Person als Zeuge anwesend.
Kann er jetzt behaupten, er habe das nie gesagt ?[/i:6f125]

So wie es zur Zeit aussieht, wird unser Anwalt wohl eine gerichtliche Asueinandersetzung anstreben, da jeder behauptet, er habe von den Schäden nichts gewusst !

Die genervte Mieterin Profi

Zwecks deinem Vormieter.Vor Gericht ist er dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen,wenn er als Zeuge geladen wird.In seinem Mietvertrag muß aufgeführt sein das es ein Übergabeprotokoll gab.Ich schätze schon das die Gerichte unterlagen verlangen können,wenn sie wollen. <!-- s ;) --><!-- s ;) -->

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