Die genervte Mieterin
Pauschal kann man nie etwas sagen,da jedes Gericht anders befindet.Aber mit der Kopie des Übernahmeprotokolls,notfalls die Vormieterin als Zeugin aussagen lassen,stehen die Chancen doch ganz gut.
Hubert
@Die genervte Mieterin
Danke für die Antwort !!!
Haben wir eine Chance, daß wir die Kaution von der Eigentümerin
und die Provision von der Maklerin wieder zurück bekommen ?
Die Maklerin behauptet nämlich, daß sie 3 x in der Wohnung war (1 x mit der Eigentümerin und 2 x mit Interessenten) und KEINE Mängel (hier: die zerbrochenen/gerissenen Fliesen) feststellen konnte.
Auch VOR Auftragsannahme habe sie die Wohnung in Augenschein genommen und keinerlei Mängel festgestellt !
Wenn das stimmt, dann kann man ihr wohl keine arglistige Täuschung unterstellen !?
Aber wie ist das mit den Sorgfaltspflichten eines Immob.-Maklers ?
MUSS er nicht fragen, ob was an/in der Wohnung kaputt ist ?
Ich dachte immer, das gehört zu seinen Sorgfaltspflichten !!!?
Auch diesmal, ich bin für jede Hilfe/Info dankbar !
Viele Grüße
Hubert
Die genervte Mieterin
Hmmm... wenn ich es richtig verstanden hab,wohnte noch jemand drin,als die Maklerin Ihnen die Wohnung gezeigt hatte.Folglich konnte sie die Mängel gar nicht sehen.Informiert haben wird sie sich bestimmt haben,aber der VM hats verschwiegen.So in etwa könnte man interpretieren vor Gericht und damit wär zumind.die Maklerin aus dem Schneider,denke ich mal.Ich bin ja kein Anwalt.Was für Schritte will den Ihr Anwalt unternehmen?
Hubert
Das ist richtig.
Bei unserer ersten (!) Besichtigung war die Wohnung noch komplett möbliert und mit Teppichen/Läufern "belegt". Wir konnten also gar nicht erkennen, daß "darunter" Schäden vorhanden gewesen wären.
Dazu schreibt die Maklerin: "Selbstverständlich habe ich -wie üblich- auch in diesem Fall die Wohnung vor Auftragsannahme in Augenschein genommen". ...... Ich war insgesamt 3 x in der Wohnung (1 x mit der Eigentümerin und 2 x mit Interessenten). Zu keinem Zeitpunkt sind mir die beschriebenen Mängel aufgefallen ! Die Anschuldigung bzgl. arglistiger Täuschung weise ich hiermit entschieden zurück !"[/i:6f125]
Unser Anwalt hatte versucht, über den Sohn der VOR-Mieterin eine Kopie des Übernahmeprotokolls zu bekommen. Bis heute hat er nichts erhalten, außer einen Telefonanruf, in dem der Sohn erklärte, in besagter Angelegenheit "nicht länger belästigt" werden zu wollen !
Ich denke mal, er ist stinksauer, weil er die ganzen Renovierungsarbeiten nun doch durchführen musste und außerdem Angst hat, daß die Eigentümerin die Kaution seiner Mutter nicht/nicht so schnell wieder herausrückt.
Ich werde jetzt nochmal versuchen, die VOR-Mieterin zu erreichen (sie hat ja einen Post-Nachsendeantrag gestellt) und sie selbst um eine Kopie zu bitten.
Wie ist das überhaupt ?
Der Sohn der Vormieterin hat mir und meiner Frau gegenüber erwähnt, die Schäden seien in deren Übernahmeprotokoll schriftlich festgehalten...
Leider war da keine dritte, unbeteiligte Person als Zeuge anwesend.
Kann er jetzt behaupten, er habe das nie gesagt ?[/i:6f125]
So wie es zur Zeit aussieht, wird unser Anwalt wohl eine gerichtliche Asueinandersetzung anstreben, da jeder behauptet, er habe von den Schäden nichts gewusst !
Die genervte Mieterin
Zwecks deinem Vormieter.Vor Gericht ist er dazu verpflichtet die Wahrheit zu sagen,wenn er als Zeuge geladen wird.In seinem Mietvertrag muß aufgeführt sein das es ein Übergabeprotokoll gab.Ich schätze schon das die Gerichte unterlagen verlangen können,wenn sie wollen. <!-- s --><!-- s -->