FischkoppStuttgart
Lt gängiger Rechtssprechung, haben sie keinen Anspruch auf Sat.
Der VM stellt ihnen ja einen Anschluss zur Verfügung.
ER kann die Entfernung vorschreiben.
Quelle:
Kein Pardon bei Mietärger Seite 80ff
ARAG
dakota
Der VM stellt mir keinen anschluss zur verfügung, ich kann mit der Kabel Deutschland einen Vertrag abschließen .... der mir aber zu teuer ist.... und den normalen empfang über Hausantenne wurde ja abgeschaltet bzw. nur noch mit dem DVB-T Decoder zu empfangen... der aber wieder Geld kostet....
FischkoppStuttgart
Also stellt ihnen der VM eine Möglichkeit zur Verfügung. Das sie diese nicht nutzen möchten, ist ein ganz anderes Thema.
Es geht um den Grundsatz.
Suchen sie einfach mal bei Mieterbund.de.
Dort stehen einige Urteile dazu.