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Ausnahmsweise Absetzbarkeit ausländischen Schulgelds
Der Bundesfinanzhof weicht erstmals von seinem Grundsatz ab, dass Eltern das für ihre Kinder gezahlte Schulgeld für eine ausländische Schule nicht gemäß § 10 Abs.1 Nr. als Sonderausgabe abziehen können. Handelt es sich um eine von der Kultusministerkonferenz anerkannte ausländische Schule, kann das Schulgeld steuermindernd geltend gemacht werden. In einem derartigen Fall ist - so die Begründung - eine steuerliche Bevorzugung reicher Eltern nicht zu befürchten.
Urteil des BFH vom 14.12.2004
XI R 32/03
Pressemitteilung des BFH