Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe in meinem 2-Familienhaus, in dem ich die DG-Wohnung selbst bewohne, die EG-Wohnung seit September 1999 an den gleichen Mieter vermietet. Im November 2005 habe ich ihm zum 31. August 2006 gekündigt (unter Tür durchgeschoben, durch RA bestätigen lassen und nochmals per Einwurfeinschreiben zugestellt). Darin habe ich mich auf § 573 a BGB "erleichterte Kündigung" berufen und eine von 6 auf 9 Monate verlängerte Kündigungsfrist eingehalten.

Nun bittet der Mieter (der mich einfach den letzten Nerv kostet) um eine Verlängerung der Mietzeit mit der Aussage "Du kannst mich ja nicht einfach vor die Tür setzen und ne Räumungsklage dauert ja ewig und verursacht nur Kosten".

Deshalb bin ich am überlegen, ob ich ihm 3 zusätzliche Monate (er möchte 6 Monate) zugestehe. Allerdings möchte ich kein Risiko eingehen, dass ich dann erneut kündigen müsste oder sich dann das Problem einer Räumungsklage ergibt, falls er auch dann nicht auszieht.

Wie ist Eure Meinung hierzu und gibt es eine saubere Möglichkeit dieses Problem zu lösen? Räumungsklage möchte ich zwar eigentlich nicht einräumen, aber lieber jetzt ne Räumungsklage als erst drei Monate später

Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe

Gruß Michael
Stichwörter: mieter + rat + verlängerung + bitte + wohnung

2 Kommentare zu „Wohnung gekündigt - Mieter bitte um Verlängerung - Euer Rat?”

Susanne Experte!

Hallo Michael,

Du kennst ihn besser! Besteht wirklich die Möglichkeit, dass er dann in 3 Monaten wieder nicht auszieht? Dann lass es! Eine Verlängerung der Mietzeit könnte Dir auch später negativ ausgelegt werden.
Natürlich kannst Du verlangen, dass er zum Mietende auszieht. Sag ihm deutlich, dass Du die Kosten einer Räumungsklage nicht scheust, wenn er nicht auszieht.

mikenr1

Danke Susanne,

ich habe wirklich meine Zweifel, ob er dann Wort hält. Wenn ich mich damit in rechtsunsicheren Raum begebe, lass ich es wohl besser.

Schade, ich hätte mir gewünscht, dass es einen friedlichen Abschluß gibt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.