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Mutti1984 hat diese Frage gestellt
Also ich fange mal von vorne an :
Wir haben einen Mietvertrag unterschireben für de 01.08.2011 unterzeichnet wurde dieser am 06.06.2011.
Diese Wohnung war schon da lange leerstehend und komplett frisch Renoviert.
Nun telefonieren wir seid dem 04.07.2011 unserem Vermieter hinterher um eine Schlüsselübergabe auszumachen. Endlich erreicht haben wir ihn dann am 14.07.2011 und der Vermieter teilte uns mit das wir den Schlüssel in der nächsten Woche erhalten würden, und er bei der Übergabe gerne 1/3 der Kaution in Bar haben möchte.
Es wurde der 22.07.2011 und es meldete sich keiner bei uns. Sei dem 25.07.2011 telefonieren wir nun schon jedem Tag mit dem AB seines Büros und seinem Handy ohne Erfolg.
Nun haben wir auch leider am 01.08.2011 keine Zeit um die Übergabe zu machen, da ich Hochschwanger zur Geburtsvorbereitung muss und anderen Terminen, und mein Gatte arbeiten ist den ganzen Tag.
Er meldete sich bisher aber auch eh nicht mehr.
Haben wir nun das Recht gebraucht zu machen von Paragraph 543 BGB ?
Bräuchten hilfe, wäre sehr dankbar für jede helfende Antwort.

8 Kommentare zu „Außerordentliches Kündigugsrecht ja oder nein ?”

Gotthilf Experte! 30.07.2011 18:58

Das Mietverhältnis beginnt am 01.08.11 bei Tagesbeginn um Null Uhr. Sollten Sie zu dem Zeitpunkt nicht im Besitz des Schlüssels sein, ist die Bedingung der nicht rechtzeitigen Gewährung der Mietsache erfüllt.
Aber erst zu diesem Zeitpunkt.

Sollte sich kein früherer Termin ergeben, spätestens am 31.07.11 um 24 Uhr, müssen Sie sich nicht mehr am 01.08. auf eine Schlüsselübergabe einlassen.

Dann können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen.

Mutti1984 30.07.2011 19:56

Danke Gotthilf für die Antwort.
Dennoch muss ich nochmal kurz nachfragen ob du dir da zu 100% Sicher bist, denn im Falle, das ein Vormieter in der Wohnung wäre, haben die ja das Recht die Wohnung bis zum 31.07.2011 bis 24 Uhr zu bewohnen. Und der Vermieter ist ja nicht verpflichtet die Schlüsselübergabe mitten in der Nacht zu machen oder ?
Entschuldige, es klingt undankbar, aber ich mag einfach nur auf Nummer sicher gehen.
Im gegenteil muss sagen das ich sogar irre dankbar für diese Antwort bin, da ich guter Hoffnung bin, das wir aus dem MIetverhältnis wieder rauskommen ohne Probleme.

Berthelstal Experte! 30.07.2011 21:55

BGB § 543 Außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund
(1) Jede Vertragspartei kann das Mietverhältnis aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
(2) Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. dem Mieter der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz oder zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird,
..............

Bladder Experte! 31.07.2011 08:28

Zu einer fristlosen Kündigung gehört auch die vorherige Abmahnung und dann eine saubere rechtlich einwandfreie Begründung.
Man sollte also mit diesem Rat vorsichtiger umgehen.

Die Termingestaltung für den Übernahmetermin erscheint mir nicht so eindeutig. Was, wenn z.B. der Vermieter am 22.07. in der Wohnung war, während der neue Mieter zu Hause auf eine Mitteilung gewartet hat? Hätte man nicht auch dem AB sagen können: Vermieter, wenn Du Dich nicht bis XX gemeldet hast, dann ist Schluss mit Lustig!

Wieso muss der neue Mieter mit dem Tag des Mietbeginns zur Arbeit und die Frau hat alle mögliche Termine an diesem Tag. Das ist doch recht ungewöhnlich, da man im Allgemeinen an diesem Tag in die neue Wohnung einzieht. Man muss ja auch im Allgemeinen die alte Wohnung geräumt haben.

Ein Problem sehe ich auch in der Darstellung, dass man zwar oft telefoniert hat, aber nicht auf die Idee gekommen ist, schriftlich zu reagieren als noch Zeit vorhanden war.

Naja, zumindest sollte man nun die Kündigung, wie es das Mietrecht vorschreibt, schriftlich dem Vermieter zukommen lassen.

Generell bekommt ein Vermieter Schwierigkeiten, wenn zum Tag des Einzugs die Wohnung nicht gemäß dem Mietvertrag bezugsfertig zur Verfügung steht. Schadensersatzklagen sind die Folgen.

Gotthilf Experte! 31.07.2011 11:30

Es muss ja nicht so sein, dass ein vorangegangenes Mietverhältnis zeitlich in das neue Mietverhältnis nahtlos übergeht.
Wenn es aber so ist, dann ist es dem Vermieter sein Problem, die Schlüsselübergaben zeitlich zu organisieren. Dies beeinträchtigt aber nicht das Recht des neuen Mieters, pünktlich den Schlüssel zu erhalten.

@Bladder hat mit der gebotenen Vorsicht recht. Es sollte schon im Falle eines Widerspruches gegen die Kündigung bewiesen werden können, dass sich der neue Mieter vergeblich um einen Übergabetermin bemüht hat.

Mutti1984 01.08.2011 11:46

Also ich nochmal :)
Er hatte am Samstag einmal angerufen in unserer Abwesenheit und heute Morgen ebenfalls in meiner Abwesenheit.
Habe mich heute auch nicht mehr zurückgemeldet, wir haben uns einen Gesetzlichen Vertreter zur Hilfe genommen.
Denn leider kam hinzu das wir nicht nur keinen Schlüssel haben, sondern selbst wenn wir heute den Schlüssel heute pünktlich bekommen hätten, hätten wir kein warm Wasser oder Strom, da bisher noch gar keine Zähler abgelesen worden sind.
Der vermieter hat in dem Mietvertrag die Klausel mit eingebracht das Zusätze zum vertrag alle nur noch Schriftlich passieren können und auch nur damit gültigkeit haben, er hat sich aber auch nie bei uns Schriftlich gemeldet.
Genauso wie Bedingung war, das man Arbeitstätig ist um die Wohnung zu bekommen, aber will uns dann Montagsmorgens die Schlüssel übergeben?

Also als Beweis haben wir zig anrufe, die auch als Einzelnachweis mit der nächsten Rechnung vorliegen.

Das schlimme ist einfach das dass eine Hausverwaltung ist und uns niemand im Büro auch nicht auskünfte geben konnte. Sondern man immer darauf verwiesen wurde unseren Vermieter direkt auf Handy anzurufen. Was dann auch mehrfach probiert wurde, aber wir auch entweder ins leere telefonierten oder die Mailbox bekamen.

Bis vor "jetzt vier Wochen" da hatten wir ihn erreicht,d a hieß es dann das wir nächste Woche den Schlüssel bekämen er müsste nur noch die Schlösser austauschen.

Er meldete sich daraufhin aber wieder nicht,seit dem 25.07 haben wir es dann wieder täglich probiert und wir wurden nichtmals infortmiert.

Vielleicht hilft das ?

Mutti1984 01.08.2011 11:50

Ach und um kurz das mit den "ungewöhnlichen Terminen" zu erklären.
Diese sind nicht ungewöhnlich ich bin im 7. Monat schwanger, ich bin nicht Mobil und das weiss auch unser Vermieter, also selbst wenn ich jetzt den ganzen Tag daheim sitzen würde, hätte ich nicht mal eben die möglichkeit gehabt den Schlüssel abzuholen.
Und Frauenarzttermine sowie andere Dinge gehören nunmal zu einer Schwangerschaft dazu. Dafür muss ich mich auch nicht rechtfertigen. Das mein Partner arbeitet war vorraussetzung damit wir die Wohnung überhaupt beziehen dürfen.

Und wie gesagt wir hätten auch gar keinen Strom oder warm wasser, da sich darum vorher auch nicht gekümmert worden ist.

Sicher gebe ich dir recht, an den Postialischen weg hat von uns auch keiner Gedacht, zu unseren Ungunsten.
Dennoch haben wir momentan auch jede menge zu tun.

Lieben gruß

Bladder Experte! 01.08.2011 18:29

Ja, gut, dass Sie nochmals alles erklären, aber mir stellt sich nun die Frage, was so ein Forum für Sie tun kann.

Wenn Sie gegen den Vermieter vorgehen wollen/müssen, dann kann Ihnen hier auch niemand helfen. Es würde eine verbotene Rechtsberatung stattfinden.
Sie sollten schnellstens einen Fachanwalt bemühen.

Allgemein kann man von einem Forum nur Hinweise und Tipps erwarten und auch erhalten. Aber nicht die Beratung in einem konkreten Fall.

Für mich steht fest, dass der Vermieter nicht termingerecht die Wohnung zur Verfügung gestellt hat und daher für alle Kosten die Ihnen dadurch entstanden sind oder noch entstehen verantwortlich ist.

Hier ist kein Gerichtsurteil zu erwarten, sondern nur eine persönliche Einschätzung.

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