Oliver Curd
Hi,
jau, laut II Betriebskostenverordnung.
mfg
o.c
Gast
Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?[/quote:4024d]