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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?
Stichwörter: gastherme + wartung

2 Kommentare zu „Wartung an Gastherme”

Oliver Curd Experte!

Hi,

jau, laut II Betriebskostenverordnung.

mfg

o.c

Gast Experte!

Bei mir flatterte nach dem von der Hausverwaltung initiiertem Termin mit dem Schornsteinfeger eine Rechnung über die Wartung der Gastherme in mein Postfach. Die Therme ist doch Eigentum des Vermieters, muss ich diese Kosten etwa zahlen?[/quote:4024d]

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