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Ausstattung einer mitvermieteten Einbauküche
Wird eine Wohnung mit eingebauter Küche vermietet und ist die Ausstattung nicht näher beschrieben, kann der Mieter erwarten, dass auch ein Kühlschrank vorhanden ist. Dagegen darf er selbst bei einer exklusiv ausgestatteten Wohnung nicht vom Vorhandensein einer Spülmaschine ausgehen.
Urteil des LG München I vom 18.12.2002
15 S 4308/02
NJW Heft 6/2003, Seite X