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Kawi86 hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe seit 01.11. eine Wohnung gemietet. Die Mängel wurden bisher behoben, allerdings dauert die Beseitigung bis heute an.

Die Toilettenspülung ist defekt und in der Küche fehlt eine Fensterbank. Wir zahlen zwar die Miete, wohnen aber noch nicht in der Wohnung weil wir auf die Lieferung der Küche warten.

In der Zwischenzeit war die Vermieterin etliche Male mit Handwerkern in der Wohnung, oder ließ die Handwerker alleine hinein.
Die fehlenden Deckenleuchten wurden in der ersten Woche angeschlossen, aber bis heute fehlt die Fensterbank.

Der Handwerker den die Vermieterin ausgesucht hat möchte die Fensterbank erst einbauen wenn die Küche eingebaut ist, was uns in einen weiteren Verzug bringt weil wir auch erst dann fertig streichen können etc.

Welche Rechte habe ich nun? Kann ich die Fensterbank selbst einbauen lassen?

Danke für die Hilfe

3 Kommentare zu „Auswahl Handwerker?”

Berthelstal Experte! 16.11.2010 09:47

Nein, Baumaßnahmen sind nicht Ihr Brot und wäre ein Eingriff in fremdes Eigentum.
Wenn die Mietsache einen Mangel hat und der Vermieter in Verzug ist, könnten Sie die Beseitigung selbst vornehmen lassen.
Da Sie aber bei der Unterzeichnung Mietvertrages den Umstand kannten, können Sie im Nachhinein keine Forderungen geltend machen.
Ihre Schilderung erinnert eher an das philosophische Problem der Henne mit dem Ei.
Eigentlich können Sie hier nur immer wieder den Leuten auf die Senkel treten.

Kawi86 16.11.2010 09:55

Sinn macht das meiner Meinung nach nicht, mit so etwas bis zum Einbau der Küche zu warten zumal er ja mit meiner Küche nichts verschrauben, vernageln oder ähnliches kann.

Wenn bei diesem nachträglichen Einbau einer Fensterbank aber ein Schaden an meiner neu eingebauten Küche vom Handwerker verursacht wird haftet die Vermieterin dafür oder?

Balkonexperte Experte! 16.11.2010 17:32

Warum soll die Vermieterin für einen Schaden haften, den ein Handwerker verursacht? Ich denke, dass hier nur der haftet, der den Murks gemacht hat.

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