Berthelstal 16.11.2010 09:47
Nein, Baumaßnahmen sind nicht Ihr Brot und wäre ein Eingriff in fremdes Eigentum.
Wenn die Mietsache einen Mangel hat und der Vermieter in Verzug ist, könnten Sie die Beseitigung selbst vornehmen lassen.
Da Sie aber bei der Unterzeichnung Mietvertrages den Umstand kannten, können Sie im Nachhinein keine Forderungen geltend machen.
Ihre Schilderung erinnert eher an das philosophische Problem der Henne mit dem Ei.
Eigentlich können Sie hier nur immer wieder den Leuten auf die Senkel treten.
Kawi86 16.11.2010 09:55
Sinn macht das meiner Meinung nach nicht, mit so etwas bis zum Einbau der Küche zu warten zumal er ja mit meiner Küche nichts verschrauben, vernageln oder ähnliches kann.
Wenn bei diesem nachträglichen Einbau einer Fensterbank aber ein Schaden an meiner neu eingebauten Küche vom Handwerker verursacht wird haftet die Vermieterin dafür oder?
Balkonexperte 16.11.2010 17:32
Warum soll die Vermieterin für einen Schaden haften, den ein Handwerker verursacht? Ich denke, dass hier nur der haftet, der den Murks gemacht hat.