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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hätte da noch eine Frage zu Wohnungsübergabe.

Mein Vormieter hat mir ja die Wohnung übergeben unter der Bedingung, dass ich streiche (was eigentlich er machen müsste), denn dafür wollte er keine Zeit aufwenden. Dies würde nämlich bei ihm noch fehlen, um die Wohnung zu übergeben.

Ich habe zugestimmt, dass ich bei Einzug streiche. Nun meint aber der Vermieter, dass ich ja bei Auszug tapezieren müsste, da ich die Renovierungskosten vom Vormieter übernommen habe.

Nun kommt die Frage: Wenn der Vormieter versehentlich oder absichtlich mir gegenüber nicht erwähnt hat, dass er tapezieren müsste, (wenn es in seinem Mietvertrag so geregelt war)
---- bin ich dann aufgrund von falschen Tatsachen dazu verpflichtet diese Arbeiten überhaupt zu überneh-men?


ich würe über eine Antwort sehr dankbar!

Viele Grüße, Tini

1 Kommentar zu „Wohnungsübergabe...Mietvertrag-Einhaltung?”

capo Experte!

Der Vormieter hat dich über den Tisch gezogen. Er hätte dir die Kosten der Renovierung zahlen müssen.
Was steht in deinem Vertrag? Daran musst du dich halten.
Für die Regelung: "Bei Auszug" zahlst Du eben.

Wenn du die Rechnungen der Farbe und soweiter noch hast, kannst du dem Vermieter das nachweisen und sparst wenigstens das Geld. Wenn du innerhalb der Fristenklausel wieder ausziehst (3,5,7 Jahre) kannst du das so umgehen.

Die nächste Möglichkeit: Du regelst die Übergabe wie der Vorgänger...

2 Renovierungen sind zwar unzulässig (Einzug+Auszug), aber das ist im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis dem Vermieter gegenüber.
Daraus kannst du für dich nichts ableiten.

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