zauberlinchen
*öhm*ganz vergessen
Mein Mann hat dem Vermieter die Tür vor der Nase zugemacht..schöner Mist,aber die Drohung wegen Mietererhöhung war ihm zuviel...dumm gelaufen,hätte er besser unterlassen,aber nun ist es zu spät (
Rano
Studiere doch mal genauer Eure kommunalen Regelungen!! Auf Anhieb habe ich in der Straßenreinigungssatzung Hannover folgendes gefunden:
(1) Im Straßenreinigungsgebiet wird
a) die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich der Gossen, der dazugehörigen
Radwege, der Baumscheiben und des Straßenbegleitgrüns, soweit es Bestandteil
der öffentlichen Straße ist, der Sicherheitsstreifen und der öffentlichen
Parkplätze,
b) die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Radwegen,
c) das Bestreuen der Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen
mit nicht unbedeutendem Verkehr bei Schnee- und Eisglätte, jedoch nicht
während der Nachtstunden an Werktagen von 22 Uhr bis 7 Uhr und an Sonnund
Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr
vom Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, nachfolgend nur Zweckverband,
als öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ durchgeführt, soweit diese
Aufgaben nicht durch Vorschriften dieser Satzung ganz oder teilweise auf die
Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemäß § 52 NStrG übertragen werden.
Zur öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung“ gehört auch die Reinigung
und die Räumung von Schnee und die Beseitigung von Eis- und Schneeglätte in
den Fußgängerstraßen sowie auf den Gehwegen im Innenstadtbereich (§ 4 a).[/color:d3330]
Wahrscheinlich sind die Zeiten für den Gehwegschneedienst daran angelehnt. Also 7:00 Uhr und nicht 5 Uhr!
Wenn der Vermieter die Schneeräumpflicht auf Euch übertragen hat, kommt Eure Haftpflicht für eventuelle Schäden trotz Schneeräumens auf. Der VM könnte sich aber darauf einlassen, daß er (resp. seine Versicherung) solche Dinge übernimmt.
Gruß
Ralph