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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo:O)
Wir sind im August 2005 hier eingezogen..5 ZWhg.
Schlüsselübergabe durch Vermieter erfolgte garnicht,bekamen Schlüssel vom Vormieter.
Hatten damals abgemacht,das wir selber renovieren (soll so üblich sein laut Vermieter) ist ja auch oki*denk*
Hatten aber auch gleich gesagt das der Fliesenboden (küche) kaputt sei!
Nach Monaten endlich soll wohl was gemacht werden.
Wir hatten damals die Küche des Vormieters übernommen (Vermieter hat gezahlt und stellt sie uns zur Verfügung*sollen dafür den Schneedienst und Fegedienst übernehmen*...auch kein Problem..Problem ist nur das wir gesagt haben,das wir nicht haften wenn was passiert (da ja Vermieterhaftpflicht besteht und wir kein Unternehmen sind)..tja und nun kam heute der Vermieter und wollte unterschrieben Vertrag (siehe oben) abholen.
Rums nun haben wirs :( mein Mann sagte das wir das nicht so stehen lassen könnten und auch nicht unterschreiben wollen,denn die allgemeinen Räumungspflichten einer Stadt (Schneeräumen um 5! würden wir nicht wollen/machen)
Darauf bekamen wir zu hören,das wir nur fordern würden (neuer Boden in der Küche-wackelige Wand zum Nachbarn) und nix tun...obwohl Schneeräumung und Strasse fegen immer gemacht wurde von uns...und das wir dann eine Mieterhöhung bekommen würden!
Was sagt ihr dazu? Kann er uns den Boden verweigern?Oder deswegen gleich die Miete erhöhen.
Hoffe konnte alles so rüberbringen?
Bin für Antworten sehr dankbar...wissen nicht was wir tun sollen :(
bekommen auch leider im mom nur HatzIV und Mieterhöhung hiesse=ausziehen,zudem wir erst 20 Euro Nebenkostenerhöhung bekommen haben.
Danke für Antworten im vorraus.
zauber

2 Kommentare zu „Fliesenfussboden/Küche defekt.Muss Vermieter aufkommen?”

zauberlinchen

*öhm*ganz vergessen :(
Mein Mann hat dem Vermieter die Tür vor der Nase zugemacht..schöner Mist,aber die Drohung wegen Mietererhöhung war ihm zuviel...dumm gelaufen,hätte er besser unterlassen,aber nun ist es zu spät :( (

Rano Experte!

Studiere doch mal genauer Eure kommunalen Regelungen!! Auf Anhieb habe ich in der Straßenreinigungssatzung Hannover folgendes gefunden:
(1) Im Straßenreinigungsgebiet wird
a) die Reinigung der Fahrbahnen einschließlich der Gossen, der dazugehörigen
Radwege, der Baumscheiben und des Straßenbegleitgrüns, soweit es Bestandteil
der öffentlichen Straße ist, der Sicherheitsstreifen und der öffentlichen
Parkplätze,
b) die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Radwegen,
c) das Bestreuen der Fußgängerüberwege und der gefährlichen Fahrbahnstellen
mit nicht unbedeutendem Verkehr bei Schnee- und Eisglätte, jedoch nicht
während der Nachtstunden an Werktagen von 22 Uhr bis 7 Uhr und an Sonnund
Feiertagen von 22 Uhr bis 8 Uhr
vom Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover, nachfolgend nur Zweckverband,
als öffentliche Einrichtung „Straßenreinigung“ durchgeführt, soweit diese
Aufgaben nicht durch Vorschriften dieser Satzung ganz oder teilweise auf die
Eigentümer der anliegenden Grundstücke gemäß § 52 NStrG übertragen werden.
Zur öffentlichen Einrichtung „Straßenreinigung“ gehört auch die Reinigung
und die Räumung von Schnee und die Beseitigung von Eis- und Schneeglätte in
den Fußgängerstraßen sowie auf den Gehwegen im Innenstadtbereich (§ 4 a).[/color:d3330]
Wahrscheinlich sind die Zeiten für den Gehwegschneedienst daran angelehnt. Also 7:00 Uhr und nicht 5 Uhr!

Wenn der Vermieter die Schneeräumpflicht auf Euch übertragen hat, kommt Eure Haftpflicht für eventuelle Schäden trotz Schneeräumens auf. Der VM könnte sich aber darauf einlassen, daß er (resp. seine Versicherung) solche Dinge übernimmt.

Gruß
Ralph

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