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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

es klingt utopisch, ist aber so:

Meine Lebensgefährtin ist gezwungener Weise wegen Umschulungsmassnahmen und Kind zurück ins 2. OG der elterlichen Wohnung gezogen. Ich bin dort nur Gast, die Eltern Eigentümer der Wohnung.
Es wurde eine mündliche Mietvereinbarung getroffen.
Ein schriftlicher Mietvertrag besteht nicht.

Meiner LG wurde lediglich ein Toröffner für das elektrische Hoftor ausgehändigt, um auf das Grundstück zu gelangen. Einen Haustürschlüssel erhielt sie nicht, da grundsätzlich jemand zu Hause ist (Eltern pensioniert, Grossmutter lebt ebenfalls noch im Haus). Zur Wohnung selbst gibt es einen Wohnungsschlüssel. Trotz mehrfacher Aufforderung sind die Eltern bisher der Aushändigung eines Haustürschlüssels nicht nachgekommen.

Zwischenzeitlich herrscht hier im Haus das blanke Chaos. Wahrscheinlich aus Neid, Missgunst und weiterer nicht nachvollziehbarer Gründe veranstalten die Eltern jetzt Psychoterror (bis hin zum Verdacht des Abhörens des Telefons). Als sie jetzt noch erfahren haben, dass meine LG schnellstmöglich ausziehen und mir zusammenziehen will stehen wir kurz vor dem gegenseitigem Abschlachten. Es werden Äusserungen wie Enterbung und Rückzahlung von Schenkungen usw laut.

Um einigem Vorzubeugen: Wie hoch kann man Mindern, wenn man keinen eigenen Haustürschlüssel hat?
Stichwörter: ohne + haustürschlüssel + mietwohnung

0 Kommentare zu „Mietwohnung ohne Haustürschlüssel”

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