Susanne
Was hast Du unterschrieben? Ein Abnahmeprotokoll?
Einerseits mag das sehr viel sein, andererseits seid Ihr zum Rückbau verpflichtet bei Auszug, das habt Ihr nicht gemacht. Hättet Ihr Eure Küche mitgenommen, hätte auch die eingelagerte wieder aufgebaut werden müssen. I.d.R. wird mit dem Nachmieter vereinbart, dass dieser die Rückbauverpflichtungen des Vormieters übernimmt, da ja Eure Küche nun sein Eigentum ist.
Die VM sind m.E. im Recht, inwiefern der Betrag zu Hoch ist, mag Auslegungssache sein. Im Streitfall müsstet Ihr die Kaution einklagen.
Die Türrahmen muss man aber nach 2 Jahren nicht Streichen-die Fristen bei Türen, Rahmen und Heizungen liegen bei 7 Jahren.