Rano
Aus der Fragestellung entnehme ich, daß Du damals auf die Vereinbarung bzgl. der Fliesen geschi*** hast und trotzdem Löcher gebohrt hast.
Und nun willst Du hier Tips, wie Du aus der vereinbarten Schadensersatzforderung wieder rauskommst?!?!?!?!?!?!?!?!?
djkris
Wie soll ich denn Deiner Meinung nach bitte sonst meinen Spiegelschrank, etc aufhängen? `
Etwa ankleben oder was?
Ich durfte ja Löcher Bohren, ich müsse halt "nur" die Fliesen wieder ersetzen! Normal ist das doch nicht oder?
Susanne
Das ist nicht "normal" und steht deswegen auch nicht in jedem Vordruck, den man für Mietverträge bekommt und kann deswegen als Individualklausel angesehen, die dann durchaus gültig ist, denn Du hast Dich mit Deiner Unterschrift ja einverstanden erklärt.
Erst wenn dieser Mietvertrag in der gleichen Form mit mehr als 3 anderen Mietern genau so abgeschlossen wäre, könnte man ihn als Formularvertrag ansehen und dann wäre die Vereinbarung ggf. als Klausel ungültig. Das könnte aber nur ein Richter entscheiden.
Das Ganze sieht dann so aus:
Du hältst Dich nicht an die Vereinbarung, der VM bemängelt und zieht die Kosten von der Kaution ab, die DU dann einklagen musst, als Kläger gehst Du in Vorkasse, entscheidet der Richter gegen Dich, wirds teuer...