Gast
Ihr meint wohl Kleinstreparaturklausel - denn Schöheitsreparaturen beinhalten tapezieren, streichen etc. der Wohnung...
Wenn eurer Meinung nach die Ofentür nicht 100%tig schließt, hättet ihr diesen Mangel(?) während eurer Mietzeit dem Vermieter melden müssen, und der Vermieter hätte dies ggf. bei der Herstellerfirma reklamieren können - ich denke, jetzt ist es zu spät und es könnte ggf. eine Kleinstreparaturklausel lt. eurem Mietvertrag greifen, d.h. ihr müsstet einen neuen Ofengriff zahlen.
Zu den Beschädigungen in der Wanne (oder Waschbecken?): dies ist keine normale Abnutzung und der Vermieter kann eine fachgerechte Reparatur verlangen, da es aber ein Schaden an einer Mietsache ist, würde eure Haftpflichtversichrung (sofern vorhanden) die Reparaturkosten übernehmen. M.f.G. Cleo