Ghostraider
Wenn die Hausverwaltung es schriftlich gegeben hat das Sie bei Nachmieterstellung 01.05.08 ausziehen können, wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
Bei solchem Aufhebungsvertrag ist es meines Wissens uninteressant ob der gestellte Mieter der Verwaltung gefällt oder nicht, es dreht sich nur darum das dieser bereit ist in diesen Vertrag einzusteigen und solvent ist die Miete zu begleichen.
Auch wenn der Nachmieter einen Tag vor der Vertragsunterzeichung zurück treten sollte haben Sie die Vertragspflichten erfüllt.
Um ganz sicher zu gehen würde ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht befragen.
Gruß
ghost