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Mieterin83 hat diese Frage gestellt


Hallo,
ich hoffe mir kann jemand helfen
ich habe dez.2006 einen befristeten mietvertrag von 4 jahren übernommen also ich bin jetzt der ersatzmieter!
ich wollte jetzt mit meinem neuen freund in eine größere wohnung ziehen, meine hausverwaltung meint das ich vor juni 2010 nicht kündigen könne, sie mir aber entgegenkommen möchte, wenn ich einen nachmieter bis 01.05.08 gefunden habe dürfte ich evtl gehen wenn er von der hausverwaltung akzeptiert wird, was sie ja nicht machen müßten!

meine frage: ist solch eine klausel noch gültig?
muß ich einen nachmieter suchen auch wenn ich die kündigungsfrist von 3 monaten einhalte?
und darf ich dann zum 01.05. 08 raus?( habe am 30.01.08 gekündigt)

LG Mieterin83

1 Kommentar zu „Mietklausel noch rechtens?”

Ghostraider Experte!

Wenn die Hausverwaltung es schriftlich gegeben hat das Sie bei Nachmieterstellung 01.05.08 ausziehen können, wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen.
Bei solchem Aufhebungsvertrag ist es meines Wissens uninteressant ob der gestellte Mieter der Verwaltung gefällt oder nicht, es dreht sich nur darum das dieser bereit ist in diesen Vertrag einzusteigen und solvent ist die Miete zu begleichen.
Auch wenn der Nachmieter einen Tag vor der Vertragsunterzeichung zurück treten sollte haben Sie die Vertragspflichten erfüllt.

Um ganz sicher zu gehen würde ich einen Rechtsanwalt für Mietrecht befragen.

Gruß
ghost

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