Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe mal nach dem Begriff "Bagatellschaden" bei euch gesucht, leider nichts gefunden, was mir eine Antwort gegeben hätte.

Konkret geht es darum, dass 1. mein Klo läuft und 2. der Zufluss vom Wasser in Klobehälter nur noch tropft[/b:1ceb4], also wahrscheinlich verstopft ist.

Mein Hausmeister meint nun, ich müsste selbst eine Firma beauftragen, die das behebt, er würde sowas nicht machen. Da fragte ich mich: Schön, wozu hab ich dann einen Hausmeister?

Im Mietvertrag steht dazu folgendes:

Der Mieter hat, sofern es im Vertrag vereinbart wurde, die Kosten für kleine Instandhaltungen innerhalb der Mieträume zu tragen, ohne dass es auf sein Verschulden ankommt. Diese kleinen Instandhaltungen umfassen das Beheben kleinerer Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen, den Fenster- und Türverschlüssen sowie den Verschlußvorrichtungen von Fensterläden. (Bagatellschäden)

Die vorbezeichnete Verpflichtng des Mieters ist begerenzt auf 75 Euro je Kleinreparatur sowie auf insgesamt 225 Euro im Mietjahr.

Ist das rechtens? Ich bin Bafög-Student, kann man da einfach so 75 Euro zumuten? Und wozu brauch ich überhaupt nen Hausmeister, wenn er nicht das macht, wozu er da ist?

Vielen Dank für eure Hilfe
Stichwörter: bezahlen + selbst + bagatellschäden

2 Kommentare zu „Bagatellschäden selbst bezahlen?”

Susanne Experte!

Schau mal unter Kleinreparaturklausel.
Die Klausel ist 2fach begrenzt und m.E. gültig. Über Sinn und Unsinn des Hausmeisters, der "eh" nichts macht, musst Du aber mit Deinem Vermieter streiten...

Der Mieter hat, sofern es im Vertrag vereinbart wurde, die Kosten für kleine Instandhaltungen [/quote:0ab13]
Irgendwie finde ich die Formulierung eigenartig "sofern es im Vertrag vereinbart wurde"...ist dies nun die Vereinbarung oder nicht???

Ghostraider Experte!

Meiner Ansicht nach hat der Mieter keine gültige Kleinreparaturklausel unterschrieben.
Die klausel ist zwar so in den Angaben gültig, aber die Klausel beginnt mit einer Fragestellung und nicht mit einer Bestimmung das der Mieter für Kleinreparaturen zu haften hat.

Da bei einer Kleinreparatur ob gültig oder ungültig der Mieter nur für die Kosten mit einbezogen ist und nicht für die Bestellung der Handwerker zur Durchführung der Arbeiten muss der Hausmeister oder der Vermieter den Handwerker bestellen. Der Mieter hat keinen Handwerker zu bestellen nur im Notfall oder wenn nach mehrmaliger Aufforderung der Vermieter keinen bestellt hat.
Sollte die Klausel ungültig sein oder die Kosten gehen über die 75,00€ hätte der Mieter da er die Handwerker bestellt hat die Rechnung an der Backe. (Wer die Musik bestellt zahlt diese auch.) <!-- s :wink: --><!-- s :wink: -->

Also der Vermieter oder Hausmeister muss[/b:85641] einen Handwerker bestellen[/u:85641], einen Kostenvoranschlag geben lassen und dann sollte man mal über die Rechnung sprechen. Vielleicht kann auch eine Ratenzahlung getätigt werden oder der Vermieter ist kulant und übernimmt die Kosten. ( Kommt alles auf die Gültigkeit der Klausel an.)
Da auch für Studenten Verträge gelten, sollte man vor einer Unterschrift alles genau durchlesen damit man nicht auf die Nase fällt.

Ich würde mal zum Mieterbund oder an der Uni den Vertrag prüfen lassen auf gültige Kleinreparaturklausel.
(Mal im ganzen prüfen lassen, wenn da schon sowas steht wer weiß was da sonst noch unkoscher ist.) <!-- s  <img src= ops:' class='' /> --><!-- s  <img src= ops:' class='' /> -->

Gruß
ghost

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.