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Hallo,
wenn der Balkon über Ihnen Tropft, dann liegt an den Arbeiten an diese Balkon auf jedenfall ein Mangel vor, hinnehmen müssen Sie das auf jedenfall nicht.
Ich glaube aber nicht, das es zu diesem Fall ein Urteil gibt, wenn Sie Mieter/in wären, dann wäre die Sache klar, Sie könnten Ihrem Vermieter auf den Mangel "Tropfen vom Balkon" über Ihnen Berichten und um Beseitigung des Mangel bestehen, da Sie aber Eigentümer sind, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als bei der Eigentümerversammlung Beschwerde einzureichen und / oder gegen Ihren "Über Wohner" zu Klagen !
Gruß