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hi, ich bin im dezember 2004 in eine neue wohnung gezogen und habe bei vertragsunterzeichnung eine zusatzvereinbarung unterschrieben, in der ich über bauarbeiten am seitenflügel (inkl. baugerüst) bis ende september 2005 informiert wurde und auf entsprechende mietminderung bis dahin verzichte. nun hat sich aber herausgestellt, dass das baugerüst bereits seit fast 10 jahren unbenutzt an unveränderter stelle steht und daher keinerlei notwendigkeit oder nutzen existiert. das baugerüst ermöglicht direkten zugang zu unserer terrasse und steigert dadurch das einbruchsrisiko wesentlich und behindert die freie sicht. ich halte daher die zusatzvereinbarung für unwirksam und beabsichtige die miete zu mindern, falls das gerüst nicht abgebaut wird oder in absehbarer zeit bauarbeiten beginnen. bin ich damit im recht und wenn ja, in welcher höhe ist die minderung gerechtfertigt?
vielen dank für antworten,
stefan