Oliver Curd
Hallo,
Minderung nur zulässig, wenn Sie den Umstand bei Abschluss des Mietvertrages nicht kannten.
Lärmbelästigung (Bauarbeiten)
LG Darmstadt, Urteil vom 03.05.1982 - 39 C 1706/81, WM 1984, S. 245 (Übermäßiger Baulärm in einem Neubaugebiet).
25 %
Übrigens darf Samstag gearbeitet werden.
mfg
o.c