Der_Mario
Grundsätzlich hast Du recht, dass die Klausel dann unwirksam ist, wenn der tatsächliche Zustand der Wohnung nicht berücksichtigt wird.
Wenn es handschriftlich ergänzt wurde, könnte der Vermieter allerdings berechtigterweise argumentieren, dass es sich um eine Individualvereinbarung handelt. Die wiederum wäre gültig, da sich die Rechtsprechung nur auf Formularklauseln bezieht! Andererseits sagt die Rechtsprechung auch, dass es dann keine Individualvereinbarung mehr ist, wenn in 3 oder mehr Mietverträgen dieselben Klauseln aufgenommen wurden. Dann wäre es wiederum eine Formularklausel, die in diesem Fall unwirksam wäre.
(Ich hatte hier selbst eine Frage zu Individualvereinbarungen gestellt, da ist genauer erklärt, wie man die definiert)
tom666
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Zwei habe ich schon gefunden!
Es sind insgesamt 8 Häuser mit ca. 80 Parteien, da werde ich wohl, wenn es drauf ankommt, noch jemanden finden!
Danke für das Feedback, so was ähnliches habe ich auch mal im Internet gefunden, war mir nur nicht sicher.
Der_Mario
Zusammen mit Deinem sind es dann ja schon 3. Das klingt dann schon sehr nach Formularklausel und nicht nach Individualvereinbarung.
Und nach der aktuellen Rechtsprechung ist eine solche Klausel nichtig.
Also: besenrein übergeben. Und ich halte es für sinnvoller, wenn Du das dem Vermieter nicht unbedingt schon vor dem Übergabetermin auf die Nase bindest.