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susigl hat diese Frage gestellt
Hallo, wir haben folgendes problem:
mit unserer Wohnung haben wir auch die alleinige Nutzung und Pflege des Gartens übernommen. Das ist im Mietvertrag so geregelt.
Der Garten ist von einer hohen Mauer umgeben. Nun ist diese baufällig und der Vermieter möchte die Mauer abtragen und nur durch einen Maschendrahtzaun ersetzen.
Dadurch ist unsere Privatsphäre eingeschrängt. Jeder könnte uns nun auf der Terrasse auf die Teller schauen und uns im Pool beobachten.
Können wir uns dagegen wehren?
danke schonmal
susigl

2 Kommentare zu „bauliche Veränderung durch Vermieter”

forsetis Experte! 13.04.2016 09:29

Lassen Sie bitte vom Gericht klären, ob ihre Privatsphäre höher zu bewerten ist als Standfestigkeit einer Mauer. Ein Forum sieht sich außerstande in solch einem Fall Recht zu sprechen.

Aralis aktiver Benutzer 18.04.2016 12:30

Wehren können Sie sich. Ob es Sinn macht ist allerdings sehr fraglich. Ich dernke eher, das der Richter eher die Baufälligkeit sieht als denn Ihre Privatsphäre. Zumal bei einem eventuellen Einsturz noch der Schadenersatz zu klären wäre

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