forsetis 13.04.2016 09:29
Lassen Sie bitte vom Gericht klären, ob ihre Privatsphäre höher zu bewerten ist als Standfestigkeit einer Mauer. Ein Forum sieht sich außerstande in solch einem Fall Recht zu sprechen.
Aralis 18.04.2016 12:30
Wehren können Sie sich. Ob es Sinn macht ist allerdings sehr fraglich. Ich dernke eher, das der Richter eher die Baufälligkeit sieht als denn Ihre Privatsphäre. Zumal bei einem eventuellen Einsturz noch der Schadenersatz zu klären wäre