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Baustofflieferant haftet nicht für Unfälle auf der Baustelle
(Urteil des OLG Koblenz vom 24.10.2003, Az.: 5 U 1089/02)
Ein Baustofflieferant haftet auf einer Baustelle nicht für Unfälle, die durch angelieferte Baustoffe verursacht werden – so hat jetzt das Oberlandesgericht in Koblenz entschieden. In der Entscheidung heisst es, dass mit der Übergabe der Ware an den Bauherrn die Verantwortung und die Haftung in vollem Umfang auf diesen übergeht. Das gilt auch, wenn die Ware nicht ausreichend gesichert ist. Im vorliegenden Fall ist ein Block Steine auf einem Hublader auseinander gebrochen und ein Arbeiter wurde verletzt. Der Vorwurf, der Lieferant habe seine Ware beim Transport nicht ausreichend gesichert hatte vor dem Oberlandesgericht keinen Bestand. Vielmehr heisst es in der Entscheidung, dass für den Transport der Steine auf der Baustelle allein der Bauherr verantwortlich ist. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Sache liegt wegen ihrer grundsätzlichen Bedeutung dem BGH vor.