Der_Mario
jetzt meine frage: ist es nicht der verschulden des vermieters, wenn er die miete nicht abbucht. (schließlich läuft alles per lastschriftverfahren)[/quote:7cfea]
Ja, prinzipiell schon.
und ist es rechtens das geld innerhalb einer woche zu verlangen?
(was so und so bei uns nicht möglich wäre...es handelt sich um 465 Euro)[/quote:7cfea]
Auch wenn es Mängel gab/gibt, hättet Ihr damit rechnen müssen, dass die Miete für Oktober nachgefordert wird. Da Ihr das Versäumnis des Vermieters bemerkt habt, hättet Ihr nicht darauf vertrauen dürfen, dass Euch dieser Betrag – aus welchen Gründen auch immer – erlassen wird, es sei denn, die Umstände (z.B. Mitteilung des Vermieters) hätten das erkennen lassen.
So etwas wie eine "gesetzliche Zahlungsfrist" gibt es übrigens nicht, insofern ist es rechtens, die Zahlung innerhalb einer Woche zu verlangen. Wenn Ihr den Betrag nicht in einer Summe aufbringen könnt, solltet Ihr mit dem Vermieter sprechen, ob er evtl. einer Zahlung in Raten zustimmt.