Gast
ihr könnt die Arbeiten nicht verbieten, aber darauf hinweisen, dass die Wohnqualität derzeit nicht der vertraglich geschuldeten Leistung entspricht.
Ihr zahlt die vereinbarte Miete und dürft dafür die vereinbarte Gegenleistung beanspruchen. Entspricht die Gegenleistung nicht der geschuldeten Leistung, so wird eben auch die eigene Leistung gekürzt.
Also: dem Vermieter mitteilen, dass ihr bis Ende des Monats noch abwartet und danach endlich wieder Ruhe haben wollt, andernfalls ihr -sagen wir mal- 25 % der Miete einbehaltet. Weiter teilt ihr mit, dass ihr die März-Miete nur unter Vorbehalt zahlt, sollte es im März nicht wie erwartet ruhig sein überweist ihr bei der nächsten Mietzahlung für April nur die Hälfte (25% für März weniger und 25% für April weniger). Die folgenden Monate dann nur 25% weniger, solange bis ruhe ist.
Für die einbehaltenen Beträge könnt ihr euch ja zum Ausgleich für die erlittenen Beeinträchtigungen was Nettes leisten (Kopfhörer, oder Schnaps).